22. Februar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. Februar 1918

Ohne Abkehrschein ist keine legale Anstellung möglich.

   Troisdorf.   Ohne Abkehrschein hatte
der Fuhrunternehmer Na. in Bonn einen
Kriegshilfspflichtigen bei sich in Arbeit ein-
gestellt auf die einfache Beteuerung und den
Nachweis des Betreffenden hin, daß er mili-
tärfrei geworden sein. In Wirklichkeit hatte
der Arbeiter seine Beschäftigung in der hie-
sigen Pulverfabrik eigenmächtig aufgegeben.
Na. mußte seine Fahrlässigkeit mit 60 Mark
büßen.

14. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. September 1917

Die Löhne der Schlosser bei den Firmen WKC und Küpper im Fokus des Solinger Schlichtungsausschusses

         Aus dem Schlichtungsausschuß.
   Zum erstenmal beschäftigte sich gestern der Schlichtungsausschuß
mit Lohndifferenzen bei zwei Firmen, die Firma Weyersberg, Kirsch-
baum u. Co, die mit ihren Schlossern und der Firma Küpper,
die mit ihren Schlägereiarbeitern und Schlossern in Lohndifferenzen
geraten ist. Die Verhandlungen waren sehr langwierig. Die Schlosser
von W. K. C. fordern einen Durchschnittslohn von 1,30 Mark die
Stunde. Die Firma hat eine Zulage von 10 Pf[enni]g bewilligt, so daß
der heutige Durchschnittslohn 1 Mark bis 1,20 Mark beträgt. Die
Löhne, die die Firma W. K. C. an ihre Schlosser bisher gezahlt hat,
standen weit unter dem Durchschnitt, denn sie betrugen 60 Pf[enni]g bis
1 Mark. Ein interessantes Geständnis machte der Vertreter der be-
klagten Firma: Um die „Begehrlichkeit“ der andern
Schlosser nicht zu reizen, erhalten einige
Schlosser im geheimen Extralohnzulagen. Bei der
Berechnung des heutigen Durchschnittslohnes hat übrigens die Firma
eine Anzahl gut entlohnter Akkordarbeiter mit angeführt und nur
dadurch den Durchschnittslohn auf die angegebene Höhe gebracht.

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20. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Januar 1917

Die erste Sitzung des Schlichtungsausschusses über die Ausstellung der Abkehrscheine für Arbeiter nach dem vaterländischen Hilfsdienstgesetz

       Die erste Sitzung des Schlichtungs-
                        ausschusses.
   Gestern nachmittag tagte die erste Sitzung des für den
Kreis Solingen eingesetzten Ausschusses
zur Schlichtung von Differenzen wegen
der Ausstellung der Abkehrscheine. Die Sitzung
war im Sekretariat des Gewerbegerichts an der Zollernstraße.
Den Vorsitz führte Herr Amtsrichter Dr. Wirtz. Die Arbeit-
geber waren vertreten durch die ständigen Ausschußmitglieder
Kalkuhl und Felix Rauh, sowie durch den Bauunter-
nehmer Bickenbach. Die Arbeitnehmer vertraten die Ge-
werkschaftsangestellten Rapp und Hebborn und der
Messerschleifer Karl Kirschbaum.

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