28. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. November 1918

Aufforderung zur Abgabe von Zivilkleidung

   Solingen. Abgabe von Zivilkleidern. Wir verweisen
nochmals auf die Dringlichkeit der Abgabe von Anzügen. Sollten
nicht genügend Zivilkleider für unsere Truppen freiwillig abgeliefert
werden, müßte die Verwaltung dazu übergehen, Haussuchungen vor-
zunehmen. Man gebe also freiwillig die ev[en]t[uel]l überschüssigen Klei-
der ab.

6. Oktober 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. Oktober 1918

Wichtige Informationen zur Kriegsanleihe.

Bei Verkäufen und Versteigerungen aus
Beständen der Heeres- und Marine-
verwaltung, die für Kriegszwecke nicht
mehr gebraucht werden, kann die Zahlung an
Geldes Statt durch Hingabe von Kriegsanleihe
geleistet werden. Diese Vorschrift erstreckt sich
auf alles, was zur Abgabe an die Bevölkerung
frei wird, also insbesondere auf Pferde, Fahr-
zeuge und Geschirre; Feldbahngerät, Motor-
lokomotiven und Kraftfahrzeuge nebst Zubehör;
Futtermittel und sonstige Vorräte; land-
wirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie
Werkzeug; Fabrikeinrichtungen mit den zu-
gehörigen Maschinen und Geräten; Eisen, Stahl
und andere Metalle; Holz und sonstiges Bau-
material; Webstoffe und Rohstoffe aller Art.

Weiterlesen

18. September 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 18. September 1918

Vermischtes.
Schleiden, 16. Sept[ember]. (Kriegsabgabe 1918)
Wir weisen auf die im amtlichen Teil veröffentlichten
Bekanntmachungen, betreffend Veranlagung der außer-
ordentlichen Kriegsabgabe für 1918, hin. Erläuternd
wird bemerkt: 1. Eine Vermögenserklärung brauchen
alle diejenigen Personen nicht abgeben, deren Ver-
mögen bei der Besitz- oder Kriegssteuerveranlagung
im Jahre 1917 auf nicht mehr als 100 000 M[ar]k
Weiterlesen

5. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. August 1918

Aufruf zur Anzugspende.

Die Heimatfront wankt nicht,
wenn alle kriegswichtigen Betriebe, Landwirtschaft
und Eisenbahnen mit Volldampf arbeiten können.
Millionen sind dort für Euch tätig. Helft durch
Abgabe getragener Anzüge, daß sie arbeits-
                        fähig bleiben.

3. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. August 1918

Die Stadt Solingen hat nunmehr schriftlich zur Abgabe von Männeroberbekleidung aufgefordert

   Solingen. Ueberzählige Kleider abgeben!
Nachdem der Reichskommissar für bürgerliche Kleidung dem
Kommunalverband Solingen-Stadt aufgegeben, jede Person
seines Bezirks, die ohne Störung ihrer und ihrer Familie
Lebenshaltung, sowie ihres Berufs in der Lage ist, einen Anzug
abzugeben, bisher aber keinen abgeliefert hat, schriftlich aufzu-
fordern, entweder einen Anzug abzuliefern oder ein Verzeichnis
der ihr gehörigen Männeroberkleidung einzureichen, sind den
Beteiligten gestern die entsprechenden Schreiben zugestellt wor-
den. Da noch viele Anzüge an der aufgegebenen Zahl fehlen,
ist es dringend notwendig, daß sich diejenigen, welche ohne Be-
einträchtigung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse einen Anzug
abgeben können, bereit finden, einen solchen im Stadthause,
Zimmer N[umme]r 49, in den Vormittagsstunden abzuliefern. Aber
auch diejenigen, welche keine schriftliche Aufforderung erhalten
haben, mögen ihre Kleiderbestände einer Revision unterziehen
und, wenn es möglich ist, dazu übergehen, einen Anzug zur
Verfügung zu stellen, weil es doch letzten Endes darauf an-
kommt, daß im Kriege diejenigen leistungsfähig bleiben, denen
die Anzüge zugedacht sind; das sind neben den Arbeitern der
Rüstungsindustrie die Arbeiter der Landwirtschaft und bei der
Eisenbahn.

3. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. August 1918

Klarstellung des Reichsbekleidungsamtes zur aktuellen Bekleidungssammlung

             Die Maßnahmen der Reichsbekleidungsstelle.
   Ueber die Maßnahmen der Reichsbekleidungsstelle ist in einem
großen Teile der Bevölkerung Mißstimmung entstanden. Auf eine
Eingabe des Reichtagsabgeordneten Felix Marquardt, die
den Beschwerden Ausdruck gab, antwortete die Reichsbekleidungsstelle
in Berlin folgendes:
   Die in der Oeffentlichkeit und in der Presse erhobenen Vorwürfe
gehen von unrichtigen Voraussetzungen aus. Nur ein
kleiner Teil der gesammelten Anzüge wird den Munitionsarbeitern
überwiesen, die überdies die Anzügr nach ihrem vollen Werte be-
zahlen müssen. Bei der im Gange befindlichen Sammlung ist eine
Beschlagnahme seitens der Reichsbekleidungsstelle niemals angeord-
net worden; die Sammlung wurde stets als eine freiwillige bezeichnet.
Jeder, der entbehrliche Oberkleidung besitzt, wurde aufgefordert, einen
Anzug abzuliefern. Ein gelinder Druck sollte nur dadurch ausgeübt
werden, daß den Kommunalverbänden das Recht zugestanden wurde,
bei solchen Personen, von denen sie annehmen mußten, daß sie zur
Abgabe eines Anzuges in der Lage wären, eine Bestandsaufnahme
ihrer Männeroberkleider durchzuführen. Die Bedürfnisse des Mittel-
standes, für die die Reichsbekleidungsstelle volles Verständnis hat, sind
demnach bei den bisherigen Maßnahmen stets berücksichtigt worden.
Den kaufmännischen Angestellten insbesondere hat die Reichs-
bekleidungsstelle in dieser Hinsicht beruhigende Versicherungen geben
können. Niemals ist seitens der Reichsbekleidungsstelle ein sogenann-
tes „Höchstmaß“ für Männerkleidung (ein Werktags- und ein Sonn-
tagsanzug) festgesetzt worden. Ebenso werden die Interessen der im
Heeresdienst stehenden Personen voll gewahrt; dies mag schon daraus
hervorgehen, daß in den maßgebenden Ausschüssen der Reichsbeklei-
dungsstelle das K[öni]gl[iche] Kriegsministerium vertreten ist. In ihren
wiederholten Anweisungen an die Kommunalverbände hat die Reichs-
bekleidungsstelle besonderen Wert darauf gelegt, daß die abgelie-
ferten Anzüge angemessen bezahlt werden. Sie hat in
neuerlichen Erlassen den Kommunalverbänden anheimgestellt, die fest-
gesetzten Richtpreise je nach Bedürfnis nicht unwesentlich zu über-
schreiten. Auch ist durch Schaffung eines besonderen Schätzungs-
ausschusses die Gewähr, daß die abgelieferte Kleidung nach ihrem
vollen Wert bezahlt wird, in erhöhtem Maße gegeben.

1. Juli 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 1. Juli 1918

Hilden kommt nicht auf die Zahl der abzugebenden Kleider,
da einige wohlhabendere Bürger dem freiwilligen Aufruf
zur Abgabe eines Anzuges nicht gefolgt sind.

Hilden, 1. Juli. Kleiderabgabe. Das Bür-
germeisteramt teilt uns mit: „Der Aufforderung der
Reichsbekleidungsstelle zur freiwilligen Abgabe von Klei-
dungsstücken ist immer noch ein Teil der wohlhabenden
Bevölkerung nicht nachgekommen. Da die auf die hiesige
Bürgermeisterei entfallende Menge noch nicht aufgebracht
ist, wird demnächst von den für die Ablieferung in Frage
kommenden Personen eine vollständige Bestandsangabe
ihrer Oberbekleidung gefordert werden. Wer einen Anzug
abliefert, ist von der Bestandsangabe entbunden.“

5. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Juni 1918

Freiwillige Kleiderabgabe gilt auch für Militärpersonen

Solingen. Zur freiwilligen Kleiderabgabe.
Da vielfach die irrige Meinung aufgetaucht ist, der Aufruf, zu-
gunsten der Arbeiterschaft kriegswichtiger Betriebe getragene
Männeroberkleidung abzugeben, richte sich nicht an solche Per-
sonen, die im Heeresdienst stehen, teilt die Reichsbekleidungs-
stelle mit, daß auch Militärpersonen von der Abgabe nicht aus-
geschlossen sind; sie sind, soweit sie entbehrliche Kleidung be-
sitzen, in gleicher Weise zu der Abgabe heranzuziehen, wie die
Zivilpersonen. Von ihnen kann, sofern sie unter Berücksichti-
gung ihrer persönlichen Verhältnisse als abgabefähig anzusehen
sind, ebenfalls die Vorlage eines Bestandsverzeichnisses ver-
langt werden, wenn sie dem Aufruf keine Folge leisten.

13. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Mai 1918

Aufforderung entbehrliches Hart-, bzw. Pferdefutter an das Heer abzugeben.

VII. Armeekorps.
                                                               Münster, im Mai 18.
Stellvertr[etendes] Generalkommando.
   Abt[eilung] I d N[umme]r 3884.
   Bekanntmachung.
   Die großen Kämpfe im Westen stellen an die
Leistungen der Pferde des Feldheeres die ge-
waltigsten Anforderungen.
   Die Durchführungen der militärischen Operationen
ist in Frage gestellt, wenn nicht ausreichend Hart-
futter (Hafer, Mais, sowie Mengkorn, soweit es
nicht aus Gerste oder Brotgetreide besteht) be-
schafft wird.
   An alle Landwirte, Händler, Pferdehalter usw.
auf dem Lande und in den Städten richte ich des-
halb die dringende Mahnung, alles noch irgendwie
entbehrliche Hartfutter mit größter Beschleunigung
den Proviantämtern abzuliefern oder anzubieten.
   Ich bin mir des großen Opfers bewußt, welches
in der Erfüllung dieser Mahnung liegt.
   Das ungewöhnlich frühe Einsetzen des Grün-
futters macht manchen Zentner Hartfutter für die
Ablieferung frei.
   Für allen Hafer, der als Saathafer angeboten
wird und als solcher abgenommen werden kann,
soll ein Preis von 400 bis 450 Mark für die
Tonne gezahlt werden. Andererseits werden die-
jenigen, welche ablieferungspflichtige Futtermengen
verheimlichen, damit rechnen müssen, daß ihnen
ihre Vorräte rücksichtslos und ohne jede Ent-
schädigung weggenommen werden.
   Ich vertraue auf die Einsicht und die Vater-
landsliebe der Bevölkerung und bin überzeugt, daß
sie ihre Pflicht erfüllen wird.
   Der kommandierende General: Fr[ei]h[er]r von Gayl.

16. Februar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. Februar 1918

Aufruf zur Abgabe von Gold und Diamanten

Schützengrabenruf – aus d[er] Champagne!
Wir geben unser Leben dahin
Für unsere nationale Freiheit
Was sollen Euch da noch Gold
Und Diamanten im Schrein?

2. Februar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. Februar 1918

Aufruf zur Gold- und Diamantenabgabe

Schützengrabenruf – aus dem Westen.
Wer hielte auch nur ein Stunde, eine einzige Stunde
sein Gold und seine Diamanten zurück, wenn er Brüder
oder Söhne damit erretten kann vor dem Tode?

12. Januar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. Januar 1918

Zwangsabgabe von Speck und Fett aus Hausschlachtungen

Schleiden, 10. Jan[uar]. (Zwangsabgabe von Speck
und Fett aus Hausschlachtungen) Es erscheint Un-
klarheit über den Zweck und die Verwendung der bei
dieser Sammlung anfallenden Mengen zu herrschen.
Aehnlich wie bei der Specksammlung, welche im ver-
gangenen Jahre unter dem Namen Hindenburgspende
stattfand, handelt es sich um die Sicherstellung einer
Sonderzulage an die Arbeiter der Rüstungsindustrie.
Wie wir hören, sollen die bis zum 31. Dezember
1917 gesammelten Mengen in Kürze durch Vermitt-
lung der Kommunalverwaltung zur Verteilung gelangen.

22. August 1917

Stadtarchiv Troisdorf, „Kirchen- und Religionswesen“ 1898-1955, A 3393

Der Troisdorfer Bürgermeister Wilhelm Klev meldet die eingegangene Zahlung nach Abgabe der Kirchenglocken und weist den Betrag an die Gemeindekasse an.

Der [Bürgermeister]
Nr
Troisdorf, den 22/8 17
Für die abgegebenen
Kirchenglocken sind der
Gemeinde 6469 M[ark] ge-
zahlt worden und von bei der
Kreis Sparkasse auf ein besonderes Buch an-
Anliegend
gelegt worden.
Anliegend übersende
ich eine Einnahme An-
weisung und das
Sparkassenbuch zur
entsprechenden Ver-
Rechnung.
Der Betrag ist in
der Rechnung getrennt
zu führen K 

An
die Gemeindekasse
Hier [8-2-7]

5. November 1916

Dichtung Martin Luthers zu Psalm 124, aus Bestand : Sonntagsblatt für die Evangelische Gemeinde Hückeswagen, 5. November 1916 Nr.45, Jg.19;  Goldankauf Gemeinde Hückeswagen, aus Bestand : AEKR Düsseldorf Bibliothek ZK 814 k Sonntagsblatt für die Evangelische Gemeinde Hückeswagen, 5. November 1916, Nr.45, Jg.19;

Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland, 5. November 1916, Signatur: ZK 814 k, Nr. 45, Jg.19;

Eine Dichtung Martin Luthers zu Psalm 124 aus der Kriegsausgabe des “Sonntagsblatt für die Evangelische Gemeinde Hückeswagen” 1916 und auf der Rückseite wird über den Goldankauf für die heimatliche Kriegsrüstung berichtet.

Psalm 124

Wär Gott nicht mit uns diese Zeit,
so soll Israel sagen,
wär Gott nicht mit uns diese Zeit,
wir müßten gar verzagen,
die so ein armes Häuflein sind,
veracht’t von so viel Menschenkind,
die an uns setzen alle.

Auf uns so zornig ist ihr Sinn;
wo Gott hätt das zugeben,
verschlungen hätten Sie uns hin
mit gazem Leib und Leben:
wir wärn als die ein Flut ersäuft,
und über die groß Wasser läuft,
und mit Gewalt verschwemmet.

Gott Lob und Dank, der nicht zugab,
daß uns ihr Schlund möcht fangen.
Wie ein Vogel des Stricks kommt ab,
ist unsre Seel entgangen:
Strick ist entzwei, und wir sind frei;
des Herren Namen steht uns bei,
Gotts Himmels und der Erden.

Martin Luther

Weiterlesen

25. Oktober 1916

BAST_25_10_B

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Oktober 1916

Lokale bürokratische Beschränktheiten erschweren die Lebensumstände der Bevölkerung unnötig

   Wald. Eigenartige Methoden bei der Milch-
abgabe. Wenn in Wald ein Kranker bei der Stadt Anspruch auf
die Lieferung von Milch erhebt, so muß die Notwendigkeit des
Milchgenusses von einem WalderArzt bestätigt werden. Ein
Bürger vom Mangenberg, der schon seit Jahren Herrn Dr. K.
aus Solingen als Hausarzt hat, stellte bei der Stadtverwaltung
den Antrag, ihm für seine lungenkranke Frau einen Milchbezugs-
schein auszustellen. Selbstverständlich wollte und sollte er die ge-
lieferte Milch bezahlen. Dr. K. hatte ein entsprechendes Gutachten
ausgestellt, der Bürger wurde aber wieder nach Hause geschickt und
ihm aufgegeben, ein Gutachten von einem Walder Arzt beizu-
bringen. Wohl oder übel mußte sich der Mann, ein Arbeiter, ent-
schließen, dem Verlangen nachzukommen. Der Walder Arzt er-
achtete die Anordnungen seines Solinger Kollegen als vollständig

Weiterlesen