Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. April 1918
Wichtige Termine für die Zeichner der 8. Kriegsanleihe – in der Theorie
Merktage der „Achten“
1918, 18. April Letzter Tag der Zeichnungsfrist. Bis mittags 1 Uhr werden Zeich-
nungen entgegengenommen. Wer bis dahin, obwohl er dazu in der
Lage ist, nicht gezeichnet hat, handelt pflichtvergessen gegen das Vaterland und schädigt
sich selbst, indem er sich die wertvollen Vorteile entgehen läßt, die die 8. Kriegs-
anleihe durch hohen Zinsgenuß, hohe Rückzahlungs- und Auslosungsgewinne bietet.
´´ 27. April Einziger Pflichtzahltag für die Postzeichner, erster Pflichtzahltag für
alle anderen Zeichner. Die bei einer Postanstalt angemeldeten Zeich-
nungen können in der Zeit vom 25. März bis 27. April voll bezahlt werden, es
werden dann Stückzinsen für 63 Tage vergütet. Die Postzeichnungen müssen
spätestens am 27. April bezahlt werden. Auf alle übrigen Zeichnungen müssen
bis spätestens 27. April 30 Prozent des zugeteilten Betrages eingezahlt werden, sofern
die Summe der am 27. April fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 M[ark] ergibt.
´´ 24. Mai Zweiter Pflichtzahltag. Spätestens bis zu diesem Tage sind weitere
20 Prozent des zugeteilten Betrages zu bezahlen, sofern die gezeichnete
Summe 200 M[ark] oder darüber beträgt. Wer 200 M und ebenso wer 300 M gezeichnet hat,
muß am 24. Mai, da insgesamt 50 Prozent des gezeichneten Betrages fällig sind, 100 M
bezahlen. Dagegen hat, wer 100 M gezeichnet hat, am 24. Mai noch nichts zu zahlen.
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