Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. September 1917
Mahnung zur Zeichnungspflicht der 7. Anleihe.
Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. September 1917
Johann Buschmann aus Bergheim erhält das Eiserne Kreuz.
Bergheim. Mit dem Eisernen Kreuz
wurde Gefreiter Johann Buschmann, Sohn
des Bäckermeisters Joh. Jos. Buschmann,
ausgezeichnet; erst kürzlich ist er zum Ge-
freiten befördert worden.
Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. September 1917
Landwirt aus Sieglar muss eine Geldstrafe zahlen.
Sieglar. Weil er der Verordnung
über die Ablieferung von Eiern nicht nach-
gekommen war, wurde ein hiesiger Land-
wirt vom Schöffengericht in Siegburg zu
50 Mk. Geldstrafe und in die Kosten des
Verfahrens verurteilt.
Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Provinzialverband – Fürsorgeerziehungsbehörde, Landesjugendamt Rheinland der Rheinischen Provinzialverwaltung, Nr. 13874, Bl. 35.
Bericht über den Besuch der Provinzial-Fürsorgeerziehungsanstalt in Solingen, wo auch verwundete Soldaten untergebracht wurden.
Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 29. September 1917
Schüler sammeln Geld für Kriegsanleihen
Vermischtes.
Schleiden, 27. Sept[ember]. Wie bei den früheren
Kriegsanleihen so haben sich auch bei der siebten die
Schüler der höheren Schule in den Dienst des Vater-
landes gestellt. Bis jetzt haben sie unter Anleitung
ihrer Lehrer und Lehrerinnen über 103 000 Mark
gesammelt.
Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 29. September 1917
Bevölkerung wird um Spende für Säuglings- und Kleinkinderdürsorge gebeten
Opfertag für Deutschlands Spende.
Deutschland hat in reichlich 3 Kriegsjahren an zahlreichen Opfertagen für unsere
Krieger und die Ihrigen gewaltige Summen zusammengebracht, um seinen Verteidigern
unauslöschlichen Dank für ihre Heldentaten zu bezeugen. Jetzt gilt es nicht den Waffen-
tragenden Deutschlands, sondern seinen jüngsten und zartesten Stammesangehörigen, den
Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahre. Diesen und unter ihnen besonders den Säug-
lingen droht gar zu oft Lebensgefahr, und es gilt, sie zu bannen. Der Krieg 70/71 kostete
uns noch nicht 40 000 Kriegerleben, der jetzige hat unendlich viel grössere Opfer gefordert,
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Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 22. September 1917
Bevölkerung soll sich an Kriegsanleihe beteiligen
Die
Kriegsanleihe
ist die Saat –
und Frieden die
Ernte!
Wie der Landmann das
ersparte Saatgut zur
rechten Zeit der
Erde anvertraut, so mußt Du
jetzt
jeden ersparten Groschen
Deinem Vaterlande leihen.
Darum zeichne!
Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 29. September 1917
Öffentliche Versammlung mit Vortrag über Deutschlands Macht und wirtschaftliche Kraft in Hellenthal
Einladung
zu einer am
Sonntag, den 7. Oktober 1917, nachmittags 5 Uhr,
im Saale des Herrn Schaefer zu Kirschseiffen
stattfindenden
öffentlichen Versammlung,
in welcher ein Vortrag stattfindet über
Deutschlands Macht und Wirtschaftskräfte.
Blumenthal, den 27. Oktober 1917.
Hellenthal,
Der Ortsausschuß
zur Förderung der 7. Kriegsanleihe:
Heinrichs,
Bürgermeister.
Stadtarchiv Troisdorf, „Schulverwaltung“ 1915-1919, B 81, Bl. 152
Das vorliegende Dokument diente als Vorlage für ein Schreiben, dass an alle Schulsammelleiter gesendet werden sollte. Das Schreiben wurde von Landrat Adolf von Dalwigk in Auftrag gegeben. Die Schulsammelleiter waren damit beauftragt das Sammeln von wertvollen Rohstoffen und Naturmaterialien zu betreuen. Die Schulkinder wurden durch diese Sammelaktionen für den Kampf an der Heimatfront mobilisiert.
Für die Fettgewinnung sollten unter anderem Obstkerne eingesammelt werden, aus denen Öl gepresst wurde. Die besondere Breite der einzusammelnden Materialien zeigt sich an dem Aufruf zum Einsammeln von ausgekämmtem Frauenhaar. Da man Kamelhaar schon kurz nach Kriegsbeginn nicht mehr einführen konnte, wich man auf Frauenhaare für die Herstellung von Treibriemen und Filzdichtungen, insbesondere für U-Boote, zurück.
Der Landrat Siegburg, den 29. September 1917
Abt. Kreisbauamt
No. 2503.
In der gegenwärtigen Zeit muß besonders
Augenmerk auf das Einsammeln von Obstkernen,
Eicheln, Kastanien und dergl. mehr gerichtet werden.
Es empfiehlt sich zu versuchen, die ge-
sammelten Kerne pp möglichst unentgeltlich zu
erlangen. In denjenigen Fällen wo das jedoch
nicht erreichbar ist, sind nachstehende Preise zu
zahlen:
1). Kerne des Steinobstes 10 Pfennig für 1 Kilo
2). Kürbiskerne 15 Pfennig für 1 Kilo
3). Zitronen- und Apfelsinenkerne 35 Pfennig für 1 Kilo
4). Kastanien 10 Pfennig für 1 Kilo
5). Eicheln 13 ,, ,, 1 Kilo
6). Für gut erhaltene Kork 1 bis 4 Pfennig je Stück je nach Güte
7). ,, Korkabfälle 40 Pfennig für 1 Kilo
8). Glühlampensockel gut erhalten für 1 Stück 10 Pfennig
9). Weißblechabfälle 50,00 Mark für 1000 kg.
Endlich verdient die Sammlung der
ausgekämmten Frauenhaare zwecks Herstellung
von Treibriemen und Filz für dringende kriegswirt-
schaftliche Zwecke besondere Beachtung.
Ich empfehle in allen Schulen möglichst
an einem Tage in der Woche das Einsammeln des
ausgekämmten Haares durchführen zu wollen. Zur
Lagerung und Aufbewahrung der Haare wird zweck-
mäßig eine Kiste beschafft. Die Anschaffungskosten
der Kiste können mit in die Rechnung gestellt werden.
Für 1 kg. Frauenhaare können 14,00 Mark gezahlt werden.
[An] sämtliche Herrn Schulsammelleiter o.a. [Unterschriften]
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. September 1917
Gerichtliche Auseinandersetzung über ein Totengebet eines methodistischen Predigers auf dem evangelischen Friedhof in Wald
Mehr Duldsamkeit!
Der „alte Fritz“ wollte bekanntlich jeden nach seiner Fasson
selig werden lassen. Nicht so beukt aber das Presbyterium der evange-
lischen Kirchengemeinde in Wald, denn sie verbietet auf dem ihr ge-
hörigen Friedhofe das Reden, ja selbst das laute Beten, wenn das Ge-
bet von einem Geistlichen gesprochen wird, der keiner staatlich aner-
kannten Gemeinde angehört. Der Methodistenprediger G. aus Elber-
feld hatte gelegentlich der Würdigung eines Glaubensgenossen ein
kurzes Gebet am offenen Grabe gesprochen und soll jetzt dafür 10 M[ar]k
Geldstrafe blechen. Gegen das Strafmandat hat der Prediger aber
Einspruch erhoben. Vor Gericht erklärte der Prediger, daß ihm bis-
her überall ohne weiteres das Halten einer Grabrede gestattet worden
sei, vom Sprechen eines Gebets ganz zu schweigen. Es gelte hier
eine prinzipielle Entscheidung herbeizuführen, denn der in Wald
bestehende Zustand sei unwürdig. Der Amtsanwalt be-
rief sich auf die – Regierungspolizei-Verordnung vom Jahre 1896,
nach der nur Geistliche der staatlich anerkannten Religionsgemein-
schaften Grabreden halten dürften. Der Verteidiger wies im
Gegensatz dazu auf den Kommentar des Reichsvereinsgesetzes von
Dalcke hin, nach dem das Reichsvereinsgesetz alle Polizeiverordnungen
die Grabreden betreffen, aufhebt. Nur Leichenfeiern, die außerge-
wöhnlich sind, unterliegen der Anmeldepflicht bei der Polizei. Da-
von konnte aber im vorliegenden Falle keine Rede sein. Interessant
ist auch noch die Ansicht des Amtsanwalts, ein lautgesprochenes Ge-
bet sei nicht statthaft gewesen. Er beantragte daher, die verhängte
Geldstrafe von 10 Mark zu Recht bestehen zu lassen. Der Verteidiger
beantragte Freisprechung. Das Gericht kam zu keinem prinzipiellen
Entscheid. Es ging davon aus, daß „ein Gebet keine Rede“ sei und
sprach den Angeklagten von Strafe und Kosten frei.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. September 1917
Theo Prang gastiert in Ohligs
Festhalle Ohligs.
Montag, den 1. Oktober 1917, abends 8 Uhr
Große Eröffnungsvorstellung.
Gastspiel des beliebten und bekannten Tünnesdarstellers
Theo Prang
und Mitglieder des Metropol-Theaters Köln (Dir. Kurt Bruck)
Zum ersten Male:
Sündenböcke.
Schwank in 3 Akten von Theo Prang
Grösster Lacherfolg!
Theo Prang hat diesen Schwank in allen Großstädten Deutsch-
lands mit grösstem Erfolg bei Publikum und Presse über
1000 Mal gespielt
Dienstag und die folgenden Tage:
Sündenböcke.
Keine erhöhten Eintritts-Preise.
Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 28. September 1917
Erneuter Aufruf zur Zeichnung.
Du brauchst kein Geld
um jetzt Kriegsanleihe zu zeichnen, denn die bequemen
Zahlungsbedingungen lassen Dir Zeit. Du mußt Dir nur
überlegen, was Du in den nächsten Wochen und Monaten
voraussichtlich verdienen wirst. Rechne davon ab, was
Dich Dein Lebensunterhalt kostet – und Du weißt, was
Du Deinem Vaterlande leihen kannst.
Darum zeichne!