Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 30. Juni 1917
Ferienzeit des Kreisausschußes Schleiden
Bekanntmachung.
Der Kreisausschuß des Kreises Schleiden hält
Ferien während der Zeit vom 21. Juli bis 1. Sep-
tember d[iesen] J[ahre]s. Während dieser Zeit dürfen Termine
zur mündlichen Verhandlung der Regel nach nur in
schleunigen Sachen abgehalten werden. Auf den
Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben die Ferien ohne
Einfluß.
Schleiden, den 26. Juni 1917.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Graf v[on] Spee.