31. Januar 1916

BAST_31_01_1916_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Januar 1916

Ein Meister der Farbenfabriken bot jungen Arbeiterinnen bessere Stellen gegen sexuelle Gefälligkeiten an. Bei einer Arbeiterin ließ er mehrmals Schwangerschaften abtreiben. Deswegen wurden beide nun zu Gefängnisstrafen verurteilt.

Wiesdorf. Ein Vorgesetzter als „Pascha“.
In den hiesigen Farbenfabriken, Abteilung „Ultramarin“, hatte
der Packmeister Jakob Malskorn von hier eine Reihe weib-
licher Arbeitskräfte zu beaufsichtigen. Mit diesen, meist jungen
Mädchen, unterhielt der Meister intimen Verkehr und es wurde
erzählt, wer dem Mann zu willen sei, bekomme die lohnendsten
Arbeiten. Bei einer Arbeiterin kam er an die falsche Adresse;
er mußte mit einem zerkratzten Gesichte wieder abziehen. Dadurch
kamen auch die Streiche des Wüstlings zur Kenntnis der Be-
hörden. Da kam auch heraus, daß der Mensch bei einem seiner
Opfer mehrere Male die drohende Schwangerschaft vertrieben
hatte. Am Dienstag wurde vor der Strafkammer in Düssel-
dorf gegen den Meister und die Arbeiterin wegen fortgesetzter
Abtreibung, Anstiftung und Beihilfe hierzu, verhandelt. Die
bei verschlossenen Türen geführte Verhandlung geführte Ver-
handlung enthüllte geradezu unglaubliche Dinge. Der Meister
wurde zu 1 Jahr 6 Monaten Gefängnis verurteilt, sein Opfer
wurde mit 6 Monaten bestraft.

31. Januar 1916

2016-01-22_Telegramm_Kaiserburtstag_0001

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Besatzung, Nr. 1346

Zum Kaisergeburtstag am 27. Januar sendet der Vorsitzende des Provinziallandtages, der Bonner Oberbürgermeister Wilhelm Spiritus, an Telegramm an Wilhelm II. Er betont die Zuversicht, die sich auch in den Vorkehrungen für Kriegsheimkehrer äußert, die zurzeit getroffen würden. Darüber hinaus unterstreicht die Opferbereitschaft der Rheinländer sowohl an der Front als auch in der Heimat.

31. Januar 1916

BAST_31_01_1916_B

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Januar 1916

Der Deutsche Transportarbeiterverband hat die Lohn- und Arbeitsverhältnisse der Straßenbahnschaffnerinnen bei 70 Straßenbahnbetrieben in Deutschland ermittelt und die Ergebnisse aus gewerkschaftlicher Sicht bewertet.

  Die Straßenbahnschaffnerinnen.
   Zur Ermittlung der Lohn- und Dienstverhältnisse der
Straßenbahnschaffnerinnen hat der Deutsche Transport-
arbeiterverband eine Erhebung veranstaltet, deren Ergebnis
soeben im Verbandsorgan veröffentlicht wird. Die Statistik
erstreckt sich auf 70 Straßenbahnbetriebe, die im Oktober v[origen] J[ahre]s
weibliches Personal in ihren Diensten hatten. Unter diesen
Betrieben befinden sich die namhaftesten und bedeutendsten.
Es sind 26 städtische oder kommunale und 44 privatkapita-
listische Betriebe, die insgesamt 13 054 weibliche Personen,
darunter 2799 Ehefrauen der zum Kriegsbeginn eingezogenen
Straßenbahnbediensteten beschäftigten. Von den insgesamt
beschäftigten weiblichen Personen sind 12 516 Schaffnerinnen,
9 Wagenführerinnen und 1399 sonstige Hilfsarbeiterinnen.
   Die Entlohnung der Schaffnerinnen zeigt sehr große
Unterschiede, die sich nur zum geringsten Teile aus den ört-
lichen Verhältnissen ergeben. Im Durchschnitt bewegen sich
die Stundenvergütungen zwischen 30 und 35 Pf[enni]g. Es kommen
aber auch Stundenlöhne von 25 Pf[enni]g und solche von 47½ Pf[enni]g
vor. In den meisten Fällen ist die Bezahlung eine ganz
ungenügende.

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31. Januar 1916

BAST_31_01_1916_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Januar 1916

Der Gräfrather Bürgermeister ordnet an, Zeitungspapier zu sammeln, um es als Strohsackfüllung zu verwenden

Bekanntmachung.
      Sammeln von Zeitungspapier.
   Mit Rücksicht auf den zurzeit eingetretenen außergewöhnlich hohen
Bedarf an Füllmaterial für Strohsäcke (Holzwolle e[t] c[etera]), dessen Beschaffung
in genügenden Mengen nicht nur auf Schwierigkeiten stößt, sondern
auch außerordentlich hohe Kosten verursacht, hat das Kriegsministerium
als Ersatz für das teure und schwer zu beschaffende bisherige Füll-
material die Verwendung von Zeitungspapier, mit dem in einem
Korpsbezirk bereits gute Erfahrungen gemacht sind, angeregt und sein
Einsammeln angeordnet.
   Ich bin davon überzeugt, daß, wie in früheren Fällen unsere
Bürgerschaft auch diesmal nicht zurückstehen wird.
   Das Sammeln in Gräfrath soll am Donnerstag, 8. Febr[uar] 1916,
durch Schulkinder vorgenommen werden.
         Aller Beteiligung ist Ehrenpflicht.
   Gräfrath, den 29. Januar 1916.
                                Der Bürgermeister. I.V.: Wegmann.

[30.] Januar 1916

schulchronik Dürscheven 1914_1918_Seite_05 januar 1916 obenschulchronik Dürscheven 1914_1918_Seite_06 januar 1916 unten

Stadtarchiv Zülpich, Schulchronik der Volksschule Dürscheven 1895-1968

Lehrer Kann berichtet von der Fruchtzählung und der Versorgungslage in  Dürscheven.

1916 Jan.
Es ist schwer zu bedauern, daß die Landwirte
bei den Fruchtzählungen so wenig Gewissen-
haftigkeit bekunden. Bei der letzten Zählung
konnte in dem kleinen Dorfe bereits ein
Mehrertrag von 430 Ctr festgestellt werden,
in Wahrheit wurden es 600 Ctr nicht tun.
Die Landwirte erzielen große Gewinne, wie solche
nie dagewesen sind, steigen leider aber nicht
oder doch nur wenig die Arbeitslöh
ne. Von irgend-
einem Mangel ist in den hiesigen landwirtschaftlichen
Familien keine Spur nur in den Familien
der Beamten und der Arbeiter.

30. Januar 1916

19160130_Verjährungsfrist_214

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. Januar 1916 

Verjährungsfristen werden verlängert. 

    – Die Verjährungsfrist der ärztlichen
Forderungen aus den Jahren 1912 und
1913 ist, wie die Deutsche medizinische
Wochenschrift meldet, im Hinblick auf die
Kriegsverhältnisse durch Bundesratsverfü-
gung bis zum Schluß des Jahres 1916
hinausgeschoben worden.

30. Januar 1916

19160130_Gnadenerlaß_214

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. Januar 1916 

Ein weiterer Gnadenerlass des Kaisers.  

     –  Ein weiterer Gnadenerlaß. Ein wie-
terer allerhöchster Gnadenerlaß ordnet an,
daß im Strafregister und in den polizei-
lichen Listen auch die Vermerke über die bis
zum 27. Januar 1906 von Marine-Konsu-
lar-, Schutztruppen- und Schutzgebietsge-
richten verhängten Bestrafungen aller der-
jenigen Personen zu löschen sind, die keine
schwerere Strafe als Geldstrafe oder Gefäng-
nis bis zu einem Jahre erlitten haben und
in den letzten zehn Jahren nicht wieder
wegen Verbrechens oder Vergehens verur-
teilt worden sind.

30. Januar 1916

19160130_Gnadenerlasse_214

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. Januar 1916 

Der Kaiser erlässt anlässlich seines diesjährigen Geburtstages Strafen
v
orwiegend für die Soldaten.

  –  Die kaiserlichen Gnadenerlasse, die
der Monarch anlässlich seines diesjährigen
Geburtstages verfügte, enthalten Amnestien
auf wesentlich breiterer Grundlage als die
vom 27. Januar v. J. Vorwiegend wird
die kaiserliche Gnade dem Volk in Waffen
zuteil. Wer für Kaiser und Vaterland
kämpft, dessen Verfehlung wird auch von
dem Rechtsempfinden des Volkes als gesühnt
erachtet. Dem Angehörigen des aktiven
Heeres werden Disziplinar-, Geld- und
Freiheitsstrafen, die letzteren sowie sie die
Dauer von sechs Monaten nicht überschrei-
ten, erlassen. Während des Krieges kann
die Vollstreckung von Freiheitsstrafen aus
dienstlichen Gründen ausgesetzt werden.
Der Gnadenerlaß bewahrt also die von ihm
Betroffenen davor, daß sie nach ihrer Heim-
kehr aus siegreich durchgeführtem Krieg ins
Gefängnis wandern. Für die Marine ist

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30. Januar 1916

19160130_Kaisergeburtstagsspenden_214

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. Januar 1916 

Die Spendenbereitschaft zum Kaisergeburtstag war enorm.  

    –  Kaisergeburtstags-Spenden sind in reicher
Fülle am Geburtstage des Kaisers gestiftet wor-
den. Aus allen Teilen des Reiches wird von
solchen Beweisen schöner Opferwilligkeit und
Vaterlandsliebe berichtet. Die Opferwilligkeit
aller Kreise des deutschen Volkes zur Milderung
des Loses der Kriegsopfer hat sich am Kaiser-
tage herrlich bewährt. Kein anderes Angebinde
hatte der Herrscher gewünscht. Der Umstand
aber, daß der Geburtstag des Kaisers in Sku-
tari, Cetinje, Belgrad, Warschau, Brüssel und
Lille gefeiert wurde, ist nach anderthalbjähriger
Kriegsdauer der augenfälligste Beweis für die
Größe unseres Sieges.

30. Januar 1916

2016-01-22_Kaiserrede0001

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Besatzung, Nr. 1346

Der Vorsitzende des Provinziallandtages, der Bonner Oberbürgermeister Wilhelm Spiritus, hält anlässlich des Geburtstags des Kaisers und der Eröffnung des 56. Rheinischen Provinziallandtages eine Huldigungsrede auf Kaiser Wilhelm II. Er versichert den Kaiser der Treue und Zuversicht seiner Untertanen und betont den Durchhaltewillen des Volkes.

29. Januar 1916

29011916Brotlosigkeit

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 29. Januar 1916

Einsatz von Freiwilligen aus dem Geburtsjahrgang 1897 und jünger

Schleiden, 28. Januar. Das Kriegsministerium
hat die Einstellung von Freiwilligen, die 1897 oder
später geboren sind, untersagt. Ausnahmen werden
nur beim Vorliegen besonderer Gründe, z.B. Brot-
losigkeit, genehmigt. In solchen Fällen ist der Antrag
schriftlich beim Bezirkskommando zu stellen und auf
demselben von der Gemeindebehörde die Richtigkeit der
Angaben zu bescheinigen. Zur Einstellung als Fahnen-
junker oder Unteroffizierschüler können junge Leute
jederzeit sich beim Bezirkskommando melden.

29. Januar 1916

29011916 theater

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 29. Januar 1916

Gastspiel einer Kölner Theatergruppe im Kreis Schleiden

Schleiden, 28. Jan. Das Rhein.-Westf.-Schau-
spiel-Ensemble unter der Direktion Ph. W. Müller
aus Köln beabsichtigt, in nächster Zeit im Kreis
Schleiden eine Reihe von Vorstellungen zu geben.
Die erste Vorstellung findet statt in Mechernich am
Sonntag, den 6. Februar, im Hotel Recher, zu der
der Billetverkauf in den nächsten Tagen durch eine
zirkulierende Liste beginnen wird. Aus Grevenbroich,
wo die Gesellschaft Anfang dieses Monats gastierte,
schreibt die Grevenbr. Ztg. über diese: Am Neujahrs-
tage gastierte hier im Hotel zur Traube das Rhei-
nisch-Westfälische Schauspiel-Ensemble aus Köln in
zwei recht wirkungsvollen und der Zeit entsprechenden
Stücken vor einem sehr gut besetzten beifallslustigen
Hause. Wir können dem Ensemble, welches uns bis-
her noch fremd war, das denkbar günstigste Zeugnsi
ausstellen, sowohl was die einzelnen Leistungen, als
aus das Zusammenspiel anbetrifft. Angenehm vor
allem berührte die Lust und Hingabe, mit der die
Mitwirkenden sämtlich ihren Part lösten und durch-
führten. Hier war absolut keinerlei Stockung und
technisches Unvermögen bemerkbar, vielmehr eine Ein-
heit und Konzentration zu konstatieren, die besonders
wohltuend, berührten. Mit Hervorhebung sei des
erstener des dem Lustspiel vorangehenden Monodrama
“Des Kriegers Frau” gedacht, welches die Stimmung
unserer jetztigen ernsten Zeit so treffend charakterisiert,
und mit minder gefiel auch das nachfolgende Stück
“Kriegsgetraut oder der Goldonkel” mit seinem flotten
das Publikum sehr amüsierenden Dialog und seiner
ergötzlichen Situationskomik, die niemals die Decenz
verleugnete und eine moralisch einwandfreie Tendenz
bekundete.

29. Januar 1916

29011916 lichtbildervortrag

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 29. Januar 1916

Lichtbildervortrag aus Anlass des Kaisergeburtstags in Schleiden

Kaisergeburtstagsfeier
zum Besten der Armee
   ______________
Sonntag, den 30. Januar, abends 8 Uhr,
findet im Kölner Hof ein
Lichtbildervortrag
statt:
Der Weltkrieg 1914/15
(östlicher Kriegsschauplatz).
Zu zahlreichem Besuche laden ergebenst ein
Peters, Oberpfarrer.          Schafgans, Kaplan
Eintrittsgeld 50 Pfg.

29. Januar 1916

BAST_29_01_F

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Januar 1916

Erster Teil des Jahresberichts 1915 des Solinger Nahrungsmitteluntersuchungsamtes

Das Solinger Nahrungsmittel-Untersuchungsamt
                        im Jahre 1915.
                                   I.
   Herr Chemiker Olszewski berichtet über die Tätigkeit des
Nahrungsmittel-Untersuchungsamtes Solingen im letzten Jahre:
   Die Aufgaben des Amtes waren im Vergleich zu denen in der
Friedenszeit zum Teil anders geartet und mannigfaltiger. Es galt
vor allem, eine energische Kontrolle der Nahrungs-
mittel und namentlich der in Unmenge auf dem Markt
geworfenen Ersatzmittel auszuüben. Leider war es in
den wenigsten Fällen möglich, bei minderwertigen Erzeugnissen
dieser Art auf Grund der Gesetze, die nur eine Nachahmung und
Verfälschung eines Nahrungsmittels unter Verschweigen dieses Um-
standes in Berücksichtigung ziehen, gegen die Fabrikanten einzu-
schreiten. Es wurde daher sehr häufig die Hilfe der Presse in An-
spruch genommen, um durch Bekanntmachungen, kleine Aufsätze,
Notizen usw. das weite Publikum über den Wert mancher Präpa-
rate aufzuklären. Allgemeine Bekanntmachungen dieser Art betrafen
die Unvorteilhaftigkeit mancher Liebesgabenpackungen in Tuben, die
Pflicht der Händler, ihre Waren in zweifelhaften Fällen nachprüfen
zu lassen, und eine größere Abhandlung über Nahrungs- und
Nahrungsersatzmittel mit besonderer Berücksichtigung der Liebes-
gabenpackungen. Auch bei Vorträgen über die Ernährung
während der Kriegszeit wurde ebenfalls die Gelegenheit ergriffen,
um auch mündlich nach Möglichkeit aufklärend zu wirken.
   In erfreulicher Weise wurde das Amt auf dem Gebiete der
Begutachtung von Nahrungs- und Genußmitteln
von Privatpersonen und Händlern häufig, namentlich
zur Auskunftserteilung, in Anspruch genommen, jedoch noch immer
nicht in dem Umfange, wie es das Amt als gemeinnützige Anstalt
verdient.

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29. Januar 1916

BAST_29_01_1916_E

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Januar 1916

Leichlingen: Forderung nach gerechter, Familien nicht benachteiligende Verteilung der Butter

Leichlingen. Ungerechte Verteilung der
Butter. Die Art, wie in unserer Gemeinde die Verteilung
der von der Verwaltung bezogenen Butter vorgenommen wird,
ist wohl die unglücklichste, die man sich denken kann. Die
Butter wird, wie auch in den anderen Gemeinden, gegen Vor-
zeigung der Brotkarte abgegeben. Eine alleinstehende Person
erhält wöchentlich ½ Pfund, während eine Familie von fünf
Köpfen nur 1 Pfund bekommt. Ein Pfund Butter erhält aber
auch eine Familie von 8 oder 9 Köpfen. Erst, wenn die Fa-
milie 10 Personen stark ist, erhöht sich der Butteranteil sofort
um das Doppelte und beträgt dann 2 Pfund. So kommt es
denn, daß die Junggesellen und die alleinstehenden Jungfrauen
verhältnismäßig in Butter schwelgen können, während die
glücklichen Besitzer großer Familien mit Weib und Kindern
Marmelade oder Rübenkraut essen müssen. Warum wird in
unserer Gemeinde nicht in derselben Weise die Butter verteilt,
wie in den Gemeinden des oberen Kreises, wo jeder ¼ Pfund
auf die Woche erhält. Abhilfe täte hier not.