Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Oktober 1915
Gemeinschaftliche Todesanzeige der SPD des Kreises Solingen für neun gefallene Parteimitglieder
Stadtarchiv Düsseldorf, “Tagebuch Willy Spatz” 1914-1919. 0-1-23-51.0000
Alle Scans zum Tagebucheintrag vom 30. Oktober 1915
Willy Spatz (1861-1931) war Professor an der Kunstakademie Düsseldorf.
Samstag, den 30. Oktober.
[Artikel „Der türkische Tagesbericht.“ / Artikel „Der deutsche Tagesbericht.“ / Artikel „Der österreichisch-ungarische Tagesbericht.“]
Was gab das aber gestern Abend eine große Freude, als von Paul ein Brief anlangte mit seiner neuen Adresse! Er schrieb uns. (vom 24. Okt. abgestempelt), aus Sumarak: „Nach 6 tägiger Fahrt bin ich nun hier angelangt. Von Mitau aus sind wir gestern mit dem Wagen, worauf sich unsere Tornister und das Scheinwerfer-Gerät befanden, eine Strecken von 45 Km. gefahren und kamen hier in eine Blockhütte. Augenblicklich schießt hier die Artillerie (15cm. Geschütze) 15. Km weit, die sich hier 100m. von mir befindet. Habe es hier sehr gut getroffen und bin nämlich außer Gefahr; auch in der Stellung
Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Oktober 1915
Nur genießbare Konserven sind als Liebesgaben zu versenden.
Vorsicht bei der Auswahl von Liebesgaben.
Wie schon früher, werden auch neuerdings
wieder vielfach Klagen laut, über Konserven
aus Fleisch, Schinken, Schmalz, Obst, Fleisch
mit Gemüse usw., die unseren Soldaten von
ihren Angehörigen als Liebesgaben ins Feld
gesandt werden. Trotz hoher Preise sollen sol-
che Konserven vielfach entweder nur ganz ge-
ringe Mengen genießbarer Nahrungsmittel ent-
halten oder gänzlich ungenießbar sein. Größte
Vorsicht beim Ankauf ist daher am Platze, da-
mit nicht durch die Uebersendung minderwertiger
oder schädlicher Konserven bei unseren Kriegern
Enttäuschungen oder Gesundheitsstörungen ver-
ursacht werden. Konserven sollte man als Lie-
besgabe nur dann zum Versand bringen, wenn
man sich von ihrer Güte zuvor durch Erpro-
bung der gleichen Marke überzeugt hat. Aehn-
lich liegt der Fall mit Genußmitteln, die als
Milchersatz, als Grogwürfel, als Punsch-, Tee-
punsch, Grog- usw. -Tabletten in den Handel
kommen. Auch bei der Herstellung dieser Lie-
besgaben wird oft mit unlauteren Mitteln ge-
arbeitet. Das Publikum wird maßlos überteu-
ert und die Ware besteht oft aus ganz wertlosen
Präparaten. Liebesgaben dieser Art und Kon-
serven, die auf der Verpackung nichts außer
der Inhaltsangabe die Firma und den Wohnort
des Fabrikanten tragen, sollten überhaupt nicht
gekauft werden. Gegen Fabrikanten und Händ-
ler aber, die in betrügerischer Weise Konserven
mit einem ihrem Inhalt auch nicht annähernd
entsprechenden Preise in den Handel bringen,
sollte jeder Einzelne im Interesse der Allge-
meinheit auf das Schärfste vorgehen. Derartige
Fälle gehören unbedingt vor den Staatsanwalt.
Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 29. Oktober 1915
Die Maßnahmen über den Verkauf von Fleisch werden gesetzlich festgelegt
Hilden, 29. Okt. Die in unserer gestrigen Ausgabe mitgeteilten Maßnahmen des Bundesrats über den Verkauf von Fleisch an nur einigen Tagen der Woche, sind nunmehr zum Gesetz geworden. Die Maßnahmen treten vom 1. November ab in der von uns gestern mitgeteilten Form in Kraft. Der Zweck der Verordnung ist im wesentlichen der einer sozialeren Verteilung der an sich ausreichenden Fleischvorräte. Sie wird unter Umständen nur vorübergehend erforderlich sein, wenn es gelingt zu einer Verbrauchsregelung zu kommen, zumal die Viehzählung vom 1. Oktober eine erfreuliche Zunahme der Schweinebestände ergeben hat. Um zu verhindern, daß die Beschränkung des Fleischverbrauchs zu einer Steigerung der Wild- und Fischpreise führt, und um der schon vorhandenen übertriebenen Anziehung der Preise zu begegnen, ist in einer weiteren Verordnung der Reichskanzler ermächtigt, Preise für Fische uns Wild im Großhandel am Berliner Markt (Grundpreise) festzusetzen. Diese Preise sind für das Reichsgebiet maßgebend, sofern nicht die Landeszentralbehörden entsprechend den Eigenheiten der einzelnen Landesteile Abweichungen anordnen. Insoweit Grundpreise festgesetzt sind, sollen die Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern Großhandels-Höchstpreise festsetzen. Nach der Verordnung dürfen vom 1. November ab Dienstags und Freitags Fleisch, Fleischwaren und Fleischspeisen nicht gewerbsmäßig an Verbraucher verabfolgt werden. Montags und Donnerstags dürfen in Wirtschaften aller Art Fleisch, Wild, Geflügel, Fisch und sonstige Speisen, die mit Fett oder Speck gebraten, gebacken oder geschmort werden sowie zerlassenes Fett nicht verabfolgt werden. Sonnabends darf kein Schweinefleisch verabreicht werden. Ein Verbot des Genusses von Fleisch und der Verwendung von Fett an den bezeichneten Tagen in Einzelhaushaltungen ist zunächst nicht ausgesprochen, da von der Einsicht der besser bemittelten Bevölkerungskreise erwartet werden muß, daß sie sich willig entsprechende Beschränkungen in der Verwendung von Fleisch und Fett auflegen werden.
Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Oktober 1915
Briefmarken können als Zahlungsmittel genutzt werden.
– Briefmarken als Kleingeld. Um dem be-
stehenden Mangel an Kleingeld abzuhelfen, hat,
wie aus größeren Städten berichtet wird, die
Postverwaltung zu dem Mittel gegriffen, daß
an den Postschaltern kleine Beträge mit Brief-
marken gezahlt werden. Weigert sich jemand,
für 30 oder 40 Pfennige Briefmarken anzu-
nehmen, dann genügt meist ein kurzer Hinweis,
daß die Kriegszeit von jedem Opfer verlange,
die Annahme von Briefmarken aber doch nur
eine Kriegsgefälligkeit bedeute. Stillschweigend
werden dann die Briefmarken eingesteckt. Auch
Warenhäuser und größere Geschäfte haben sich
ansehnliche Posten von 5- und 10-Pfennigmar-
ken besorgt, um sie an Stelle von Geld als
Zahlungsmittel zu verwerten.
Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Oktober 1915
Der Troisdorfer Bürgermeister Klev gibt bekannt, dass die Rheinisch-Westfälische Sprengstoff Aktien-Gesellschaft in Köln einen Antrag gestellt hat. Abwässer der Troisdorfer Fabriken sollen über eine zu erbauende Kläranlage in die Sieg abgeleitet werden.
[Bekanntmachung]
Die Rheinisch-Westfälische Sprengstoff Ak-
tien-Gesellschaft in Köln, hat Antrag gestellt
auf Verleihung des Rechtes, die Abwässer ihrer
Troisdorfer Pulver pp. Fabriken, unterhalb der
in der Gemeinde Niedermenden gelegenen Ar-
beiterkolonie Menden-Nord, bei der dort errich-
teten Kläranlage in die Sieg abzuleiten.
In die anzulegenden Entwässerungsanlagen
sollen auch die Abwässer der Gemeinde Trois-
dorf, der Troisdorfer Bahnhofsanlagen, sowie
der beiden Arbeiterkolonien „Neukalk“ u. „Men-
den-Nord“ mit aufgenommen und in die Sieg
abgeleitet werden.
Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Oktober 1915
Die Preise für Dauergemüse, Zwiebeln und auch Buchweizen werden reguliert.
– Höchstpreise für Gemüse. Der außer-
ordentlichen, durch die Verhältnisse nicht be-
gründeten Steigerung der Preise für Dauer-
gemüse und Zwiebeln wird voraussichtlich in
nächster Zeit durch eine Festsetzung von Höchst-
preisen begegnet werden, nachdem auch der zu-
ständige Ausschuß des Beirats der Reichsprü-
fungsstelle für Lebensmittel eine solche Maß-
nahme als unerläßlich und dringend befürwor-
tet hat. Eine ähnliche Regelung schwebt laut
„Tägl. Rundsch.“ wegen des Buchweizens.
Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Oktober 1915
Lehrer sind derzeit ebenfalls „Mangelware“.
– Kriegsdienst und Schuldienst. Da sich
infolge der zahlreichen Einberufungen ein
empfindlicher Lehrermangel bemerkbar machte,
erging eine Anordnung, daß die nur garnison-
dienstfähigen Lehrer in den Schuldienst zurück-
kehren sollen. Nach einer erneuten Unter-
suchung wurden die garnisondienstfähigen Lehrer
im Bereich des 7. Armeekorps in den letzten
Tagen entlassen.
Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Oktober 1915
Die Verordnung bezüglich der Notprüfungen sind aufgehoben worden.
Keine Notprüfungen mehr.
Nunmehr sind, wie die Vossische Zeitung
erfährt, durch eine Verordnung des Kultus-
ministers die Notprüfungen wieder aufgehoben
worden. Sie bestehen nur noch für diejenigen
Schüler, die von der Schule zum Heeresdienst
einberufen werden, und diejenigen, die als
Fahnenjunker eintreten. Diejenigen Schüler, die
zu Michaelis 1914 in die Unterprima einge-
treten sind, werden ihr Abiturium erst Michaelis
1916 ordnungsgemäß ablegen dürfen.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Oktober 1915
Mehrere Verfahren vor dem Gewerbegericht gewähren den Einblick in die „skandalösen“ Arbeitsbedingungen bei der Baufirma Atrop und Naumann aus Düsseldorf auf ihrer Baustelle der Umgehungsbahn Ohligs (Eisenbahnverbindung Köln – Solingen)
Stammgast am Gewerbegericht.
Gleich fünf Arbeiter auf einmal haben gegen die Firma
Atrop u[nd] Naumann aus Düsseldorf geklagt, die die Um-
gehungsbahn in Ohligs baut. Als erster klagte der Nachtwächter
U. aus Ohligs, weil die Firma sich weigert, ihm den verdienten
Lohn von 45 Mark zu zahlen. Die Beklagte behauptet, U. habe
die in der Arbeitsordnung festgesetzte Kündigungfrist nicht ein-
gehalten. Der Kläger gibt an, der Bauführer habe ihn, als er
seinen Lohn gefordert habe, „dummer Lümmel“ genannt und
die Zahlung des Lohnes verweigert. Deshalb habe er sich für be-
rechtigt gehalten, die Arbeit sofort zu verlassen. (Die Firma zahlt
an den Nachtwächter einen Tagelohn von 3 Mark. Diesen Riesen-
lohn hat der Bauführer, wie er sich äußerte, dem Kläger nur aus
Gnade bewilligt.) Um festzustellen, daß der Ausdruck „dummer
Lümmel“ wirklich gefallen ist, soll ein Bahnbeamter, der bei der
Gelegenheit zugegen war, als Zeuge vernommen werden. Die Sache
wird deshalb vertagt.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Oktober 1915
Keine Verletzten durch gesprungenen Schleifstein bei Rasspe in Solingen-Stöcken
Solingen. Stein gesprungen! Gestern nachmittag
sprang in der Schleiferei von Raßpe Söhne zu Stöcken ein
großer Schleifstein. Nur einem Glückszufalle ist es zuzu-
schreiben, daß keine der neueingestellten Schleiferinnen oder
einer der anwesenden Arbeiter durch die Steinstücke verletzt
worden sind, da bei Raßpe die meisten Schleifsteine
ohne Schutzblock laufen. Einer der Schleiferinnen schien
das Weiterarbeiten bedenklich, sie forderte ihre Papiere und
machte Schluß.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Oktober 1915
Die Mängel in der Mädchen-Ausbildung zur kaufmännischen Angestellten (Privathandelsschulen)
Frauen im Kaufmannsgewerbe.
Auch im kaufmännischen Berufe hat der Krieg das Ver-
hältnis der Beteiligung der beiden Geschlechter zugunsten der
weiblichen Arbeitskräfte verschoben. Das Angebot von Frauen
und Mädchen auf dem kaufmännischen Arbeitsmarkt ist augen-
blicklich besonders groß, trotzdem viele Plätze, die bisher von
männlichen Angestellten besetzt waren, frei geworden sind.
Eine auswärtige Handelskammer tritt der Auffassung ent-
gegen, daß der Beruf einer weiblichen Handlungsgehilfin eine
sichere Existenz biete. Nur weibliche Arbeitskräfte mit wirklich
guter Ausbildung hätten Aussicht, sich im Kampfe ums Dasein
durchzusetzen.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Oktober 1915
Post nutzt Briefmarken als Kleingeldersatz
Briefmarken als Kleingeld.
Um den bestehenden Mangel an Kleingeld abzuhelfen, hat,
wie aus Berlin gemeldet wird, die Postverwaltung zu dem
Mittel gegriffen, daß an den Postschaltern kleine Beträge mit
Briefmarken gezahlt werden.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Oktober 1915
Gravierende Einschränkungen in der Fett- und Fleischversorgung reichsweit angeordnet
Einschränkungen des Fleisch- und Fettverkehrs.
Nunmehr hat der Bundesrat über die Verordnung zur
Einschränkung des Fleisch- und Fettverbrauches Beschluß ge-
faßt. Danach dürfen vom 1. November d[ieses] J[ahres] ab Dienstag
und Freitags Fleisch, Fleischwaren und Fleischspeisen nicht
gewerbsmäßig an Verbraucher verabfolgt werden. Montags
und Donnerstags dürfen in Wirtschaften aller Art Fleisch,
Wild, Geflügel, Fisch und sonstige Speisen, die mit Fett oder
Speck gebraten, gebacken oder geschmort werden, sowie zer-
lassenes Fett nicht verabfolgt werden. Sonntags darf kein
Schweinefleisch verabfolgt werden.
Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 29.10.1915
Bericht über die letzte Stadtverordnetensitzung in Hilden. Beschlüsse erfolgten hauptsächlich zur Verlegung von Gasrohren und zur Lebensmittelversorgung.
Aus der Umgegend.
Aus der Gemeindeverwaltung.
l. Hilden, 28. Okt[ober]. In der letzten Sitzung
der Stadtverordneten wurden die am
31. Dezember aus dem Kuratorium der
städtischen Realschule ausscheidenden Mit-
glieder für sechs Jahre wiedergewählt. So-
dann werden 18 Ehrenfeldhüter gewählt.
Von einer Neuaufstellung der Stadtverord-
neten-Wählerliste wurde Abstand genommen.
Genehmigt wurden die Bedingungen des Weiterlesen