Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. September 1915
Um die Lebensmittelpreise besser regeln zu können, sollen Preisprüfungsstellen errichtet werden. Die Behörden erhalten weitgehendere Befugnisse, selbst Nahrungsmittel zu vertreiben.
Gegen den Lebensmittelwucher
Eine jetzt vom Bundesrat erlassene Verordnung bezweckt,
den Gemeinden, Kommunalverbänden und
Landeszentralbehörden erweiterte Befugnisse zur
Regelung der Preishöhe von Gegenständen des
notwendigen Lebensbedarfs und der Versorgung ihrer Bevölke-
rung mit Lebensmitteln in die Hand zu geben.
Zur Schaffung von Unterlagen für die Preisregelung und
zur Unterstützung der zuständigen Stellen bei der Ueberwachung
des Lebensmittelverkehrs sind Gemeinden mit mehr als 10 000
Einwohnern verpflichtet, andere Gemeinden und Kommunal-
verbände berechtigt, Preisprüfungsstellen zu er-
richten. Die Mitglieder dieser Stellen sind zur einen Hälfte
aus dem Kreise der Warenerzeuger, der Großhändler und
Kleinhändler, zur anderen Hälfte aus unbeteiligten Sachver-
ständigen und Verbrauchern von der Gemeindeverwaltung zu
berufen. Bestehende Einrichtungen der Art können bei ent-
sprechender Ausgestaltung die Aufgaben der Preisprüfungs-
stellen übernehmen. Um auf der Grundlage der Erzeugungs-,
Verarbeitungs- und sonstigen Gestehungskosten die den örtlichen
Verhältnissen angemessenen Preise zu ermitteln, ist eine weit-
gehende Auskunftspflicht und insbesondere auch die Möglich-
keit der eidlichen Vernehmung von Zeugen und Sachver-
ständigen geschaffen. Die Errichtung von Preisprüfungsstellen
für größere Bezirke bleibt den Landeszentralbehörden über-
lassen. Für das Reichsgebiet wird eine Preisprüfungsstelle in
Berlin errichtet, der insbesondere die Aufgabe obliegt, den
Reichskanzler in allen die Versorgung der Bevölkerung mit
Lebensmitteln betreffenden Fragen zu beraten. Die Reichs-
prüfungsstelle für Lebensmittelpreise besteht aus einem Vor-
stand und einem Beirat. Es ist beabsichtigt, in den Beirat sach-
verständige Bundesratsbevollmächtigte und Reichstagsabge-
ordnete, sowie Vertreter aus den Kreisen der Landwirte, Groß-
und Kleinhändler und der Verbraucher zu berufen.
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