29. April 1915

0_1_23_48_29_April_1915

Stadtarchiv Düsseldorf, “Tagebuch Willy Spatz” 1914-1919. 0-1-23-48.0000

Alle Scans zum Tagebucheintrag vom 29. April 1915

Willy Spatz (1861-1931) war Professor an der Kunstakademie Düsseldorf.

Donnerstag, den 29. April.

[Artikel „Der amtliche Tagesbericht.“]

Beim Verlassen der Akademie gestern Abend traf ich v. Gebhardt auf dem Flur, der mich in sein Atelier einlud, seine sieben „Kriegsbilder“ anzusehen. v. Gebhardt u. Kriegsbilder?; das war mir doch zu sonderbar. Sollte er wirklich Soldatenbilder gemalt haben? Aber als ich sein Atelier betrat, da sah ich, daß er unentwegt sich treu geblieben war u. es bedurfte nicht seiner Versicherung, daß er seine letzten Schöpfungen deshalb Kriegsbilder nenne, weil sie in der Kriegszeit entstanden waren. Was hat der Mann inzwischen gearbeitet! Es ist unfaßlich! Und mit welcher jugendlichen Frische, obschon er weit über siebzig Jahre auf den Schultern trägt. Welch’ eine Empfindungstiefe, die nur einem Weiterlesen

28. April 1915

28041915 rindfleischpreise

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. April 1915

Bekanntmachung über die Erhöhung der Rindfleischpreise im Kreis Schleiden

Bekanntmachung.
Die Höchstpreise für frisches Rindfleisch werden
hierdurch in Abänderung meiner Bekanntmachung
vom 23. September 1914 mit Gültigkeit vom
1. Mai 1915 ab um je 10 Pfg. erhöht und festgesetzt:
Für Rindfleisch mit Knochen auf 90 Pfg pro 1/2 kg,
für Rindfleisch ohne Knochen auf 1 Mk pro 1/2 kg.
Schleiden, den 24. April 1915
Der Königliche Landrat, Dr. Kreuzberg.

28. April 1915

27041915hundesteuerfürdensieg

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. April 1915

Bekanntmachung über die Erhöhung der Kreishundesteuer im Kreis Schleiden

Vermischtes.
Schleiden, 26. April. In der am vergangenen
Freitag stattgehabten Sitzung des Kreistages wurde
die Erhöhung der Kreishundesteuer auf 6 M[ar]k für
den ersten und auf 10 M[ar]k für jeden weiteren Hund
mit allen gegen eine Stimme beschlossen. Das
Stimmenverhältnis ergibt, daß in den weitesten
Kreisen des Volkes, das dem Vaterlande jedes Opfer
zu bringen unbeugsam entschlossen ist, sich die Ueber-
zeugung mehr und mehr Bahn bricht, daß es notwendig
ist, durch eine angemessene Besteuerung der Hunde auf
die Abschaffung der vielen unnützen Fresser hinzuwirken.

28. April 1915

19150428_Chlordämpfe_527

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 28. April 1915

In den Kämpfen bei Ypern setzt Deutschland erstmals tödliches Giftgas ein. Diese Meldung zu Chlordämpfen und anderen Mitteln beschönigt die Lage und stellt die Wirkung als harmlos dar.

Chlordämpfe, Gesichtsmasken
          und Rauchkanonen.
          (Zu den Kämpfen bei Ypern.)
   Seit Engländer und Franzosen die Stink-
bomben als modernes Kampfmittel eingeführt
haben, beherrschen die erstickenden Dämpfe
einen guten Teil der Schlachtberichte. Und
natürlich fallen die französischen „Augenzeugen“
mit Freude über diese neue „Sensation“ her.
So heißt es, daß hinter der Brustwehr der
deutschen Schützengräben plötzlich etwas Außer-
gewöhnliches vor sich ging. Es waren dort
mehrere Bettungen hergerichtet worden. Die
Deutschen warteten einen ihnen günstigen
Wind ab um aus Behältern unter Druck
stehende Dämpfe herauszuschleudern. Die
Dämpfe wurden als Chlordämpfe festgestellt.
Die französischen Soldaten sahen mit Er-
staunen sehr dichten, schwärzlichen Rauch auf
sich zukommen, während die Deutschen, die
augenblickliche Bestürzung der Franzosen aus-
nutzend, vom Artilleriefeuer unterstützt, ihre
Schützengräben verließen. Die vordersten
deutschen Soldaten hatten ihr Gesicht mit
einer Maske bedeckt, wodurch es ihnen möglich
wurde, ungefährdet die verpestete Zone zu
durchschreiten. Franzosen und Engländer, die
schon seit langer Zeit Bomben mit giftigen
Gasen verwenden, sind so wütend, daß die
Deutschen sie nun auch auf diesem Gebiet
erreicht und sogar überflügelt haben, daß sie
entrüstet – das Völkerrecht anrufen! Man
kann über diese Heuchler nur lachen, denn
dieselben Franzosen, die jetzt der deutschen
Wissenschaft „Erniedrigung“ vorwerfen, haben
es als einen Triumph der französischen Chemie
bezeichnet, als einer der Ihren die Stink-
bomben erfand! Haben sie doch sogar für
den Erfinder ihrer betäubenden Geschoßzusätze
eine Nationalspende verlangt. Es sei daran
erinnert, was unterm 23. April aus dem
Großen Hauptquartier zur Frage der er-
stickenden Gase mitgeteilt wurde. Danach
stehen die im Nahkampfe von uns verwendeten
Rauchentwickler in keiner Weise mit den Ge-
setzen der Kriegsführung in Widerspruch.
Sie bringen nichts weiter als eine Poten-
zierung der Wirkung, die man durch ein
entzündetes Stroh- oder Holzbündel erzielen
kann. Da der erzeugte Rauch in dunkler
Nacht deutlich wahrnehmbar ist, bleibt es
jedem überlassen, sich seiner Einwirkung recht-
zeitig zu entziehen.

28. April 1915

1915 04 28

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 28. April 1915

Die Rekruten die in den Jahren 1914 und 1915 ausgehoben wurden stehen von jetzt an zur Einberufung nach Bedarf bereit

Hilden, 28. April. Die Bezirkskommandos in Düsseldorf teilen folgendes mit: Auf Anordnung des Kriegsministeriums werden vom 1. Mai 1915 ab nach Bedarf die Rekruten, die in den Jahren 1914 und 1915 ausgehoben worden sind, einberufen werden. Firmen usw., die Rekruten beschäftigen, wird anheimgegeben, diese Leute verfügbar zu machen und sich schon jetzt Ersatz zu beschaffen. Mit einer Zurückstellung oder einer weiteren Zurückstellung der Rekruten ist nicht mehr zu rechnen. Zurückstellungsanträge für Rekruten können von jetzt ab nicht mehr genehmigt werden.

28. April 1915

28.4.15 Gruiten Ausreißer

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 28.4.1915

Verhaftung entflohener Kriegsgefangener

Gruiten, 28. April (Aufgegriffene Aus-
reißer) Verhaftet wurden nachts von der hie-
sigen Bahnhofswache in der Nähe des Ellscheider
Bogens fünf Franzosen, die in der vergangenen
Woche aus Meschede entflohen waren. 

28. April 1915

BAST_28_04_1915_B

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. April 1915

In Solingen gibt es erstmals seit Kriegsbeginn wieder Bananen zu kaufen.

Solingen. Bananen aus England. Als der
Krieg ausgebrochen war, mußten wir auf manche Nahrungs-
und Genußmittel verzichten, die sich bei uns so eingebürgert
hatten, daß sie sozusagen „zum täglichen Leben“ gehörten. Zu
diesen Genußmitteln gehörte zweifellos auch die Banane. Aus
den Schaufenstern der Lebensmittelgeschäfte, die sonst mit
Reihen dieser schmackhaften Schotenfrucht dekoriert waren, ver-
schwanden sie schnell. In letzter Zeit sind nun wieder Bananen
bei uns eingetroffen, die über ein neutrales Land bei uns ein-
geführt worden sind. Die Bananen können zu einem mäßigen
Preise verkauft werden, da sie, im Gegensatz zu manchen ein-
heimischen Lebensmitteln, trotz des Krieges nur wenig im
Preise gestiegen sind.

28. April 1915

19150428_HäuteundLeder_526

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 28. April 1915

Eine Bekanntmachung über die Erhebung der Vorräte an Viehhäuten und die damit verbundenen Strafen bei Nichtbefolgung wird angezeigt.

            Bekanntmachung.
   Um eine Uebersicht über die Bestände an
Rindviehhäuten einschließlich der Kalbfelle und
des zur Herstellung von Sohlen geeigneten Leders
zu erlangen, hat der Herr Minister des Innern
auf Grund der Bekanntmachung über Vorrats-
erhebungen vom 2. Februar 1915 (Reichsgesetzblatt
Seite 54) für den 30. April 1915 eine Vorrats-
erhebung über Rindviehhäute und gewisse Leder-
arten angeordnet. Die Meldepflichtigen werden
hierdurch zur pünktlichen Abgabe der Meldung
veranlaßt und aufgefordert, das für die Er-
hebung vorgeschriebene Formular rechtzeitig auf
dem Bürgermeisteramt einzusehen.
   Als beteiligte Klassen kommen bezüglich der
Häute in Betracht die Fleischer, dann die Innungen
und Hautverwertungsgenossenschaften, ferner die
Häutehändler, die Gerbereien und alle sonstigen
Personen, die Rindviehhäute in ihrem Besitze
haben. Beim Bodenleder kommen in Frage die
Gerbereien, Lederhandlungen, Schuhfabriken und
alle sonstigen Personen und Firmen, die Boden-
leder in ihrem Besitz haben. Falls bei Spediteuren
oder Lagerhaltern Posten eingelagert sind, würden
sie von ihnen anzumelden sein.
   Von den Gerbereien bereits in Bearbeitung
genommene Häute werden von dieser Erhebung
nicht betroffen.
   Von Leder sind nur Bestände an Bodenleder
anzugeben, wenn der Bestand 100 Kilogramm
übersteigt.
   Vorräte, die sich am Stichtag auf dem Trans-
port befinden, sind unverzüglich nach dem Empfang
vom Empfänger anzumelden.
Wer vorsätzlich die Auskunft, zu der er auf

Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht
in der gesetzten Frist erteilt oder wissentlich un-
richtige oder unvollständige Angaben macht, wird
mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit
Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft;
auch können Vorräte, die verschwiegen sind, im
Urteil für den Staat verfallen erklärt werden.
   Wer fahrlässig die Auskunft, zu der er auf
Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht
in der gesetzten Frist erteilt oder unrichtige oder
unvollständige Angaben macht, wird mit Geld-
strafe bis zu dreitausend Mark oder im Unver-
mögensfalle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten
bestraft.
     Siegburg, den 26. April 1915.
                                                  Der Landrat,
                                            gez. von Dalwigk.

28. April 1915

19150428_Kartoffelverbrauch_526

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 28. April 1915

Ein Erlass soll den sparsamen Umgang mit Kartoffeln regeln.

                           Erlaß
    betreffend sparsamen Kartoffelverbrauch.
    Die schon vorgerückte Jahreszeit und die jetzt
naturgemäß eintretende starke Lichtung der Kar-
toffelvorräte durch das Auslesen von Saatgut
mahnt zur äußersten Sparsamkeit bei der Ver-
wendung der Kartoffeln. Sich bei dieser Spar-
samkeit zu beteiligen, ist die vaterländische Pflicht
jedes Einzelnen. Ich habe das Vertrauen, daß
das Eisenbahnpersonal, das in der Kriegszeit
seine verstärkten Dienstpflichten in musterhaftester
Weise erfüllt, auch diese weitere vaterländische
Pflicht verständnisvoll und gern übernehmen und

auch für die Aufklärung außerhalb der
Kreise der Verwaltung Sorge tragen wird.
Auf die folgenden Punkte mache ich besonders
aufmerksam:
    1. Bei der Aufbewahrung der Kartoffeln ist
die größte Vorsicht zu beobachten, damit sie nicht
durch Fäulnis oder durch zu starkes Austreiben
verderben. Nicht ganz tadellose Knollen sind zu-
erst zu verwenden, damit sie nicht weiter Not
leiden und auch andere Kartoffeln nicht anstecken.
    2. Aeußerste Sparsamkeit ist beim Zube-
reiten der Kartoffeln in der Küche nötig. Es
darf nicht mehr gekocht werden, als für die ein-
zelne Mahlzeit unbedingt erforderlich ist. Kar-
toffeln sollen ausnahmslos nur in der Schale
gekocht werden. Die in dem Schälen der rohen
Kartoffeln liegende Verschwendung menschlicher
Nahrungsmittel verstößt unter den jetzigen Ver-
hältnissen gegen die vaterländischen Pflichten.
Auch nicht ganz tadellose Knollen müssen, soweit
dies nur irgend angängig, in der Küche für
menschliche Nahrung verwendet werden. Bei
gutem Willen und zweckmäßiger Behandlung läßt
sich hierbei viel erreichen. Den Hausfrauen er-
wachsen dadurch neue Aufgaben. Ihre Familien-
angehörigen müssen sich mit dem ihnen durch die
Küche Gebotenen abfinden.
    3. Es ist unbedingt darauf zu halten, daß die
vorstehend behandelten Gesichtspunkte über die
Aufbewahrung und die Zubereitung der Kartoffeln
von allen Bahnwirten befolgt werden. Diesen ist
sofort unbedingt zu verbieten, rohe Kartoffeln zu
schälen. Die Bahnwirte sind zu kontrollieren.
    4. Darauf, daß die Tiere, (namentlich die
Schweine) den Menschen die Nahrung nicht weg-
nehmensollen, habe ich bereits wiederh. hingewiesen
Es sind jetzt schon Fälle bekanntgeworden, in denen
Familien bei Zurückhaltung ihrer Schweine durch
die Verfüttterung ihres Kartoffelvorrats in die
größte Verlegenheit gekommen sind, indem sie
jetzt zu ihrer eigenen Nahrung keine Kartoffeln
mehr haben und solche in ihrem Dorf auch nicht
kaufweise erwerben konnten.
    5. Aeußerste Sparsamkeit muß beim Pflanzen
der Kartoffeln beobachtet werden. Wenn es auch
zu anderer Zeit am besten ist, mittelgroße Knol-                     
len (in Hühnereigröße), und zwar unzerschnitten
zu pflanzen, so müssen unter den jetzigen Verhält-
nissen die Kartoffeln von dieser Größe ebenso wie
die größeren Knollen zerschnitten werden. Knollen,
die erheblich kleiner als Hühnereigröße, sind un-
zerschnitten unter den jetzigen Verhältnissen immer
noch zum Pflanzen zu verwenden. – Sie müssen
aber jedenfalls größer als Haselnüsse sein. Wer-
den diese Grundsätze befolgt, so läßt sich zugunsten
der gegenwärtigen menschlichen Ernährung eine
große Menge von Kartoffeln ersparen. Das Zer-
schneiden der Kartoffeln muß so frühzeitig vor
dem Pflanzen erfolgen, daß sich die Schnittfläche
noch mit dem vor Fäulnis schützenden Wundkork
überziehen kann. An jedem Teilstück muß sich
mindestens ein Auge befinden. Die triebkräftigen
Augen sitzen bekanntlich an der Krone der
Kartoffel.
    6. Mit Rücksicht auf das gebotene äußerste
Haushalten mit den Kartoffelbeständen muß
allgemein geprüft werden, ob nicht Flächen, deren
Bestellung mit Spätkartoffeln bisher in Aussicht
genommen war, mit Gemüsen zu besetzen, oder

mit Mohrrüben (gelbe Rüben) und dergl. zu be-
säen sind. Zur Aussaat von Mohrrüben ist jetzt
die höchste Zeit. Jedenfalls müssen Setzlinge der
verschiedenen Kohlarten, von Speise-Kohlrüben
und dergl. in ausreichender Zahl jederzeit zur
Verfügung stehen, selbst auf die Gefahr hin, daß
sie später nicht gebraucht werden. Solche Heran-
zucht kann, wenn sie nicht bereits anderweit ge-
währleistet ist, verwaltungsseitig (etwa je für
einen Betriebsamtsbezirk) erfolgen. Der wieder-
holt empfohlene und wegen der hohen dafür fest-
gesetzten Preise besonders einträgliche Bau von
Frühkartoffeln, darf dagegen, soweit Saatgut vor-
handen oder noch zu erlangen ist, unter keinen
Umständen beschränkt werden, denn es kommt
jetzt darauf an, die Kartoffelvorräte so rasch wie
nur irgend möglich zu ergänzen. Frühkartoffeln
erfordern, worauf ich hier besonders aufmerksam
mache, wegen ihrer kurzen Wachszeit einen recht
nahrhaften Boden.
            Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
                      In Vertretung: Stieger

28. April 1915

0_1_23_48_28_April_1915

Stadtarchiv Düsseldorf, “Tagebuch Willy Spatz” 1914-1919. 0-1-23-48.0000

Alle Scans zum Tagebucheintrag vom 28. April 1915

Willy Spatz (1861-1931) war Professor an der Kunstakademie Düsseldorf.

Mittwoch, den 28. April.

Der Verabredung gemäß traf ich mich gestern Abend mit meiner lieben Frau im Düsseldorfer Gasthof zum Schloß Burg. Dort wurde die Sommerterrasse grade eingerichtet, die dunkelroten Stühle u. die runden Marmortische wurden von Mädchen abgeseift, die alten Schutzmatten auf den Boden gelegt und Efeuwände gegen die Straße gestellt. Wir gedachten des Tages im vergangenen Jahr, als es so furchtbar schwül war, wie wir draußen hinter den Efeuwänden saßen u. wie unter großem Menschenauflauf die Zettel der Mobilmachung angeklebt wurden u. welch’ eigene bedrückte Stimmung uns ergriff, welch’ schwerer Ernst sich auf uns lagerte! Nun sind seitdem grade Weiterlesen

28. April 1915

N_2_10_308_150428_2

Vorder- und Rückseite der Feldpostkarte anzeigen: N_2_10_308_19150428

Stadtarchiv Bergisch Gladbach,  Nachlass Richard Feiber,  StAGL, N 2/10 Nr. 308, Feldpostkarte

Hauptmann Richard Feiber ermuntert seinen Sohn Helmut Feiber, als Soldat das Eiserne Kreuz zu bekommen.
Weitere Feldpostkarten zu Helmut Feiber sind im Original bis zum 31. August 2015 in der Ausstellung “Mein süßes Tinchen!” – Kriegsalltag Bergisch Gladbach 1914/18 im Schulmuseum Bergisch Gladbach / Sammlung Cüppers zu sehen.

Mühle bei Dr[eslincourt] 28.4.1915.
Lieber Helmut!
Gestern erhielt ich Deine Karte vom 25., für
die ich Dir danke. Ich wundere mich sehr,
daß Du meine Nachrichten nicht erhältst,
wo ich doch alle Tage schreibe. Das scheint
aber mit einer Briefsperre zusammen
zu hängen. Hoffentlich ist sie jetzt wieder
aufgehoben; denn auch Mutter hat lange
nichts von mir gehört. Ihr letzter Brief
war vom 25. Ich erhalte also die Post schnell.
Zu Deinen Patrouillengängen wünsche
Ich Dir alles Glück; vielleicht kannst Du
dabei das Eiserne Kreuz bekommen. Blei-
be gesund, mein Junge, und in Gottes Hut!
Mit herzlichen Grüßen
Dein treuer Vater.

28. April 1915

28.04.1915

Stadtarchiv Bornheim:Sammlung Eßer: Deutsche Reichszeitung vom 28. April 1915.

Der Zeitungsartikel thematisierte die Kriegserlebnisse eines Alfterer Soldaten in den Ardennen zu Ostern 1915.

Aus einem Feldpostbrief. Der Gefreite S. aus Alfter schreibt an den Alfterer Jünglingsverein: “…Ostern lagen wir in einem abgelegenen Gebirgsdorfe in den Ardennen. Wie fast überall, so war auch hier in dem Dorfe eine kleine Kirche. Unser aller Wunsch war nun, Ostern mal wieder die hl. Messe zu hören. Aber das ging nicht. Erstens war kein Geistlicher bei uns; zweitens war die Kirche verschlossen. Auf Befragen der Bewohner – denn deren waren noch viele da – erfuhren wir, daß die Kirche seit 3 Jahren geschlossen sei, und es ihnen verboten sein, sie zu öffnen. Nun hätten wir auf Ostern gerne wenigstens eine Andacht gehalten. Wir gingen zu unserem Kompanieführer – unsere Kompanie lag nämlich alleine in dem Orte – und baten ihn, die Kirche öffnen zu lassen. Sofort wurde die Kirche geöffnet. Aber es dauerte nicht lange, so kamen auch die Einwohner in die Kirche. Laut schluchzend fielen sie auf ihre Knie nieder und beteten. Nachher kamen sie zu uns und dankten, daß wir die Kirche geöffnet hätten. Seit 3 Jahren hätten sie heute zum erstenmale wieder ihre Pfarrkirche betreten dürfen. Das sind die deutschen Barbaren.”

27. April 1915

1915 04 27-1

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 27. April vom 1915

Informationen für alle Firmen die u.a. auch polnische Arbeiter, einstellen wollen, gibt es bei der Handelskammer.

Hilden, 27. April. Firmen, die Textil- und Eisenarbeiter, aber auch ungelernte Arbeiter aus Polen, die meist deutsch sprechen, einstellen wollen. erfahren Näheres in der Geschäftsstelle der Handelskammer, Graf-Adolf-Straße 47. Mündliche und telephonische Anmeldungen bis spätestens Donnerstag, den 29. April früh.