6. September 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 6. September 1918

Weil die Reichsbekleidungsstelle jungen Eheleuten (u. a.) neue Bettwäsche verweigert, erschwert sie, angeblich, die Eheschließung.

Hilden, 6.Sept. Die Reichsbekleidungs-
stelle und die jungen Ehen. Wir lesen in den Mit-
teilungen der Reichsbekleidungsstelle: Die Reichsbeklei-
dungsstelle hat infolge zahlreicher Zuwiderhandlungen er-
neut darauf hinweisen müssen, daß bei Neugründung eines
Haushalts Bezugsscheine auf Vorhänge, Bettwäsche
(außer für Kranke, Wöchnerinnen und Säuglinge). Tisch-
wäsche usw. aus Textilfaserstoffen nicht ausgestellt werden
dürfen. Ihr ist daraus der Vorwurf gemacht worden,
sie erschwere Eheschließungen und Haushaltsbegründung.
Demgegenüber muß immer wieder daran erinnert werden,
daß wir mit unseren Webwaren aufs sparsamste umgehen
müssen. Die Wäscheausstattung für neue Haushaltun-
gen würden aber einen nicht unerheblichen Teil der ver-
fügbaren Wäschemenge beanspruchen und daher tief in die
Bestände hineingreifen, die den notwendigen Zwecken (für
Kranke und Säuglinge) vorbehalten werden müssen. Die
Reichsbekleidungsstelle verschließt sich keineswegs der Ueber-
zeugung, daß die Haushaltsbegründung nach Möglichkeit
zu unterstützen ist, sie kann aber ihre Maßnahmen nicht
allein mit Rücksicht darauf treffen, sondern muß das Ge-
samtinteresse im Auge haben. Würde sich das Bezugs-
scheinverbot für Wäsche nicht auch auf neu zu gründende
Haushaltungen erstrecken, so würde binnen kurzem unver-
meidlich gerade das eintreten, was jetzt zu Unrecht befürchtet
wird: die Haushaltsbegründungen würde unmöglich ge-
macht werden, weil die dafür herzugebenden notwenigsten
Webwaren bald völlig geräumt sein würden. Man muß
sich hierin Beschränkung auferlegen, wie bei anderen knapp
gewordenen Gebrauchsgegenständen. Vielfach werden tat-
sächlich ja auch Verwandte aus ihren Beständen zur Aus-
steuer eines jungen Paares beitragen. (Es ist hier wie
in vielen anderen Dingen: die eine Reichstelle sucht die Be-
völkerungsbewegung durch Erleichterung der Heiraten zu
fördern, die andere Reichstelle arbeitet diesem Bestreben
entgegen. Wo soll da etwas Positives zustande kommen?
Red.)

5. September 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 5. September 1918

Warum fleischlose Wochen? Eine Erklärung.

Hilden, 5. Sept. Warum wir fleischlose
Wochen haben. Wer über das „Warum“ noch im
Zweifel sein sollte, beachte folgendes: Die sächsische Regie-
rung teilt in einer Denkschrift mit, daß in Deutschland fast
600 000 Rinder mehr verbraucht worden sind, als der nor-
male Nachwuchs gestattet. Ohne Nachweis des Verbleibes
sind nicht weniger als 216 000 Rinder verschwunden und
1 300 000 Schafe verbotswidrig geschlachtet worden. Man
sagt zuweilen, daß Zahlen nüchtern sind; hier geben sie
aber einen wertvollen Kommentar zu der Tatsache, daß
heute die Lebenshaltung nur noch eine Finanzfrage ist.
Was hätten wir in Deutschland für Zustände gehabt, wenn
die viel umstrittene Rationierung der wichtigsten Lebens-
mittel nicht eingetreten wäre.

5. September 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 5. September. 1918

Die Zigarettenproblematik

Hilden, 5. Sept. 1918.
Die Zukunft der Kriegszigarette.
Schon im Herbst v. J. ermächtigte der Bundesrat
die Zigarettenfabrikanten, bei der Herstellung der Ziga-
rette einen kleinen Prozentsatz von Ersatzstoffen (höchstens
10 Prozent) zu verwenden. Nun sollen sich die Behörden
mit einer Verordnung beschäftigen, die den Fabrikanten
eine Verwendung von Tabakersatz bis zu 50 Prozent ge-
stattet. Deutschlands Versorgung mit Zigaretten werde
dadurch noch auf einige Jahre sichergestellt, und man werde
dann voraussichtlich wieder Zigaretten zu 5 Pfennig im
Kleinhandel erhalten können.
Die vorjährige bundesrätliche Maßnahme, die doch
gegenüber dem künftigen Mischungsverhältnis nur eine ge-
ringe Menge Ersatzstoff duldete, fand bei der Industrie
wenig Beachtung. Ein kleiner Bruchteil der Fabrikanten
mischte zwar mit Hopfen, später auch mit Buchenlaub.
Wegen der bewegten Klagen der Raucher ob des scheuß-
lichen Geschmacks der neuen „Zigarette“ ließen Sie aber meist
bald die Hand von dem zweifelhaften Tabakersatz. Heute
kann man mit ziemlicher Sicherheit behaupten, daß 90
Prozent der Ware völlig reinen Tabak enthält. Wie wird
es aber werden, wenn der Krieg weitere Materialnot
bringt? Es besteht durchaus keine Knappheit an Ziga-
rettentabaken. In Bulgarien, Mazedonien und Kleinasien
befinden sich etwa 100 Millionen Kilogramm alter und
neuer Ernte. Bei dem jetzigen Stückzahlkontigent der
deutschen Zigarettenindustrie würde diese Menge uns auf
etwa drei Jahre versorgen. Hierbei ist zu beachten, daß
40 bis 45 Prozent der gesamten Herstellung für den
Heeresbedarf in Betracht kommt, daß aber trotzdem die
Privatkundschaft heute nicht weniger Zigaretten erhält
als z. B. 1913. Das Heeresquantum bedeutet nämlich
einen reinen Produktionszuwachs, herbeigeführt durch ent-
sprechende Vergrößerung der Betriebe.
Eine eigentliche Notlage besteht demnach nicht, jeden-
falls nicht in Form von Rohstoffmangel. Aber durch die
Knappheit des Zigarren- und Rauchtabaks, ferner durch
den Umstand, daß die Lieferung der Heeresverwaltung für
den Rauchbedarf des Soldaten nicht ausreicht und daher
ein großer Teil des Heimatkontingents an Zigaretten durch
die Angehörigen den Feldgrauen zugesandt wird, werden
außerordentlich viel Zigaretten verbraucht.
Von der neuerlichen Bundesratsermächtigung wird der
renommierte Fabrikant, der sogenannte Marken–Fabrikant,
keinen Gebrauch machen. Die bekannteren Firmen, die An-
gehörigen der Interessengemeinschaft deutscher Zigaretten-
fabrikanten, daneben aber auch viele andere geschätzte
Fabriken lehnen es sogar ab, andere als reinorientalische
Tabake zu verarbeiten. Diese Fabriken werden freilich die
Preise nicht ermäßigen oder nur dann, wenn die Preise für
orientalischen Tabak sinken sollten. Indessen ist die Ein-
fuhr der genannten großen Orientvorräte vor der Hand
durch Valutarücksichten sehr erschwert, eine Verbilligung
der Orienttabake daher vorläufig ausgeschlossen.

3. September 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 3. September 1918

Kinderstreiche und drastische Maßnahmen

Hilden, 3. Sept. Grober Unfug wird hier
zurzeit in den Straßen von den Kinder getrieben. Es
handelt sich um die Verwendung von sogenannten Zünd-
plättchen, die auf verschiedene Weise zur Explosion kom-
men, wodurch des Wegs kommende Personen sehr erschreckt
werden. Auch auf die Straßenbahngleise werden die Zünd-
stoffe gelegt, um sich an dem mitunter lautem Krach zu
belustigen. Gewöhnlich bleiben dann die Fußgänger stehen,
um die Ursache zu ergründen. Wenn die Schule wieder be-
gonnen hat, wird der Rohrstock helfen können, bis dahin
muß Selbsthilfe der Fußgänger Platz greifen.

2. September 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 2. September 1918

Neue 500 Mk. Marke wird ausgegeben

Hilden, 2. Sept. Eine Marke zu 500 Mk.
wird von der Reichsdruckerei hergestellt und demnächst aus-
gegeben. Dieses wertvolle Stückchen Papier. 5 Zenti-
meter hoch und 3 Zentimeter breit, ist der höchste Wert
von Grundstückstempelmarken, mit denen Abgabebeträge
bis zu 1000 Mark entrichtet werden. Die Marke ist blau-
violett und in Kupferdruck ausgeführt. Das Mittelfeld
zeigt in ovalem Rahmen auf dunklem Grunde das Brust-
bild einer Germania. Der Raum neben dem ovalen Rah-
men ist mit Eichenlaub gefüllt. Der obere Rand trägt
die Inschrift „Deutsches Reich“. Diese Stempelmarken
werden im Werte von 10, 20, 40, 50 Pf. bis zu 500 M.
ausgegeben. Sie werden in drei Gruppen hergestellt, die
in Bild und Druck verschieden sind. Bis zu 50 Pf. werden
sie in einfarbigem Buchdruck hergestellt, rot , blau, oliv
und braun. Die Marken sind braun, grün, violett, rot,
blau, graugrün und silbergrau. Die dritte Gruppe von
10 M. an ist rot, blau, braun, gelbbraun, grün, rotviolett,
rot, blau, braun, und blauviolett. Bei Abgabe über 1000
Mark werden Stempelbogen ausgefertigt.

2. September 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 2. September 1918

Aufruf für die Ludendorff-Kriegsspende

Hilden, 2. Sept. Ludendorff – Spende für
Kriegsbeschädigte. Wenn die öffentliche Samm-
lungen für die Ludendorff – Spende, besonders die Straßen-
und Haussammlungen, nunmehr auch in den meisten Teilen
des Reiches durchgeführt sind, so ist das große Werk doch
noch keineswegs abgeschlossen. Bei den schweren Kämp-
fen, die unsere tapferen Truppen jetzt wieder an der West-
front zu bestehen haben, nimmt die Zahl der Kriegs-
beschädigten ständig zu. Dabei sind die Aufgaben der
Kriegsbeschädigtenfürsorge so umfangreich, daß auch noch
so große Mittel kaum ausreichen werden, um unseren wund
und krank zurückkehrenden Kriegern so weitherzig zu helfen,
wie es des deutschen Vaterlandes würdig ist und unserem
Dankgefühl entspricht. Wer also noch nichts zur Luden-
dorff-Spende für Kriegsbeschädigte gegeben hat oder nicht
so viel, wie er nach seinen Verhältnissen in der Lage wäre,
dem bietet sich jetzt noch die Gelegenheit, seinen Beitrag zu
dem großen vaterländischen Werke zu stiften.

31. August 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 31. August 1918

Meldung über den Schreibunterricht in Preußen, der demnächst nach einem neuen Leitfaden von Ludwig Sütterlin erfolgt.

Hilden, 30. August. Schreibunterricht und
Gründlichkeit. Von verschiedenen Seiten war vor
kurzem mitgeteilt worden, daß der Schreibunterricht
in Preußen künftig auf der Grundlage eines neuen Leitfadens
des Kunstmalers Ludwig Sütterlin erteilt werden solle.
Halbamtlich wird hierzu geschrieben: „Richtig ist, daß
seit längerer Zeit in einer Reihe von Schulen Versuche mit
einer neuen Schreibweise eingeleitet worden sind. Diese
Schreibweise ist aus der Zusammenarbeit Sütterlins mit
anderen Fachleuten hervorgegangen, und durch einen Aus-
schuß von Sachverständigen eingehend geprüft und gebilligt
worden. Die Versuche müssen aber noch einige Jahre
fortgesetzt werden, bevor über die Frage einer allgemeinen
Einführung der neuen „Ausgangsschrift“ entschieden wer-
den kann.“

29. August 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 29. August 1918

Die erste fleischlose Woche in Hilden ist vergangen

Hilden, 29. August. Das Ende der ersten
fleischlosen Woche. Am Sonnabend, den 31. August
findet die erste fleischlose Woche ihren Abschluß. Reichs-
gesetzlich ist sie zwar schon am 25. August zu Ende ge-
gangen, eine Verschiebung um einige Tage war jeden-
falls aus praktischen Gründen im Landkreis Düsseldorf
vonnöten. Der Wurstverkauf für die kommende Woche
fand gestern statt. Da eine besondere Bekanntmachung
nicht erfolgte, war dies vielen Verbauchern nicht be-
kannt, so daß sich manche Käufer nur mit der Bemerkung in
den Laden trauten, „ob die Wurst für Kranke“ sei. Sie
war aber auch für „Gesunde“, wobei sich nur der Unter-
schied zeigte, daß der Appetit beim Essen kommt und Ge-
sunde eine weit größere Ration begehren. – Aber abge-
sehen davon ist die erste fleischlose Woche erträglich ver-
laufen, denn die Kochkunst der Hausfrau, die mit Unter-
schieden auch während der fleischlosen Woche Fleisch auf
den Tisch brachte, hat wiederum gesiegt. Weitere fleisch-
lose Wochen sind für die Zeit vom 9. bis 15. September,
29. September bis 6. Oktober und vom 20. bis 27. Ok-
tober festgesetzt.

29. August 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 29. August 1918

Voraussetzung beim Festlegen der Tortenpreise, ist die Verwendung bester Rohstoffe.

Hilden, 29. August. Tortenpreise. Eine
wichtige Bekanntmachung befindet sich in unserer heutigen
Zeitungsausgabe. Es handelt sich um die Bestimmung der
Größenmaße der Torten, ihre Zerteilung und die Preise.
Voraussetzung bei den Preisen ist die Verwendung bester Rohstoffe

29. August 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 29. August 1918

Sendungen an deutsche Kriegsgefangene, die sich in amerikanischer Kriegsgefangenschaft in Frankreich befinden, müssen besonders beschriftet werden.

Hilden, 28. Aug. Sendungen an deutsche
Gefangene. Postsendungen an die in der Gewalt des
amerikanischen Heeres in Frankreich befindlichen deutschen
Kriegsgefangenen müssen in der Aufschrift neben den sonst
erforderlichen Angaben (Vor- und Zuname, Dienstgrad,
Kompagnie und Regiment, denen der Gefangene angehört
hat) den Zusatz tragen: Care of Central Records Office,
U. S. A., P. O. 717, France. – Postanweisungen für
deutsche Gefangene, die sich in England und in englischen
Lagern auf französischem Boden befinden, dürfen, wie auch
das in allen Postschalterräumen aushängende Merkblatt
über den Gefangenen-Postverkehr vorschreibt, nur an das
Postamt im Haag gerichtet werden.

27. August 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 27. August 1918

Die Reichsversicherungsanstalt übernimmt die Kosten für eine Berufsumlernung für Kriegsbeschädigte.

Hilden, 27. Aug. Für Kriegsbeschädigte.
Es ist noch nicht allgemein bekannt, daß die Reichsversiche-
rungsanstalt für Angestellte bei versicherten Kriegsbeschä-
digten die Berufsberatung und Berufsumlernung als Heil-
verfahren im Sinne des § 36 des Versicherungsgesetzes für
Angestellte vom 20. Dezember 1911 ansieht und die
Kosten hierfür übernimmt, soweit sie nicht von dritter Seite
getragen werden. Das sind die Kosten für Hin- und
Rückreise nach dem Ausbildungsort in der 2. Wagen-
klasse, sowie die Kosten für den Unterricht und die not-
wendigen Unterrichtsmittel, endlich die Kosten für Woh-
nung und Verpflegung am Aufenthaltsorte bis zu 6 Mk.
je Tag. Hat der Kriegsbeschädigte Angehörige, deren
Unterhalt er ganz oder überwiegend aus seinem Arbeits-
verdienste bestritten hat, so wird nach Maßgabe des § 38
des Versicherungsgesetzes für Angestellte diesen ein Haus-
geld gewährt.

22. August 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 22. August 1918

Zum Thema Kriegstrauungen

Hilden, 22. August . Kriegstrauungen. In
weiterem Verfolg des Erlasses vom 7. Januar 1918 ist
die Befugnis zur Erteilung des Heiratserlaubnis gemäß
Zimmer 7 der Heiratsverordnungen für kriegsgefangene und
in neutralen Ländern internierte Unteroffiziere und Ge-
meine des Friedensstandes des preußischen Heeres den Ver-
tretern des Kriegsministeriums in Kriegsgefangenenange-
legenheiten bei der Kaiserlich Deutschen Gesandtschaften
in Bern, im Haag und in Kopenhagen für die in der
Schweiz bzw. Holland und Dänemark oder Norwegen be-
findlichen Mannschaften übertragen worden. im Einver-
nehmen mit dem Königl. Bayerischen, Sächsichen und
Württembergischen Kriegsministerium ist auch für die Un-
teroffiziere und Gemeinen dieser Kontingente die gleiche
Befugnis nach den für die geltenden Bestimmungen auf
die genannten Vertreter des preußischen Kriegsministe-
riums übertragen worden.

21. August 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 21. August 1918

Ein Beispiel für den Schleichhandel in Hilden

Hilden, 21. August. Betrug, Der leidige
Schleichhandel hat schon manchem Geschäftsmann üble Er-
fahrungen gebracht. Kommt da vor einigen Tagen ein
Fremder in ein Zigarrengeschäft der Unterstadt und bietet
Zigarren zum Kaufe an, die angeblich in einem Lokal
der Oberstadt lagern. Da Zigarren heute begehrt sind,
ließ sich der Zigarrenhändler auf das Geschäft ein und
schickte sein Dienstmädchen mit 350 Mark nach der Ober-
stadt wo die Ware in Empfang genommen werden sollte.
Die Frau des Fremden hatte sich aber mit den Zigarren
in ein anderes Lokal begeben, wo der Unbekannte schließlich
feststellte, daß sie die Zigarren bei einem Zigarrenhändler
am Markt niedergelegt hat. Der Fremde zeigte sich gegen-
über dem Mädchen als „feiner Herr“ und meinte, daß er
die vergebenen Wege von ihr nicht umsonst verlangen
könne, gab 20 Mark Trinkgeld, überreichte eine Quit-
tung über 350 Mark und meinte, gegen Abgabe der
Quittung könnten die Zigarren am Markt in Empfang ge-
nommen werden. Dort angekommen bemerkte das Mäd-
chen und später auch der Zigarrenhändler daß sie einem
Schwindler ins Garn gelaufen waren, der sich inzwischen
mit der Straßenbahn entfernt hatte. – Aehnliche Schwin-
deleien sind vor einiger Zeit auch in verschiedenen bergi-
schen Gemeinden ausgeführt worden. Die Geschäftsleute
sollten trotz aller scheinbaren Vorteile, die der Schleich-
handel für sie bringt, etwas vorsichtiger sein.

20. August 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 20. August 1918

 Kriegshinterbliebenen wird geraten sich im Todesfall ihres Ernährers sofort an die zuständige Fürsorgestelle zu wenden.

Hilden, 20. August. Wohin wenden sich
Kriegshinterbliebene? Den Kriegshinterbliebe-
nen wird erneut nahegelegt, beim Tode ihres Ernährers
sich sofort an die örtliche Fürsorgestellen für Kriegerjhinter-
bliebene zu wenden. Diese Fürsorgestellen, die an fast
allen Orten, auf dem Lande vielfach bei den Landrats-
ämtern, errichtet sind, stehen den Kriegshinterbliebenen
unentgeltlich mit Rat und Tat bei, stellen die Anträge
auf Gewährung der gesetzlichen und sonstigen Hinter-
bliebenenbezüge auf und helfen den Kriegerhinterbliebe-
nen im Falle der Not durch Vermittlung von Beihilfen
oder Gewährung von Unterstützungen. Letzteres ist be-
sonders dann von Wert, wenn ein bereits ausgeschiedener
Heeresangehöriger stirbt und seine Familie in Bedrängnis
hinterläßt. Die Anweisung der Versorgungsgebührnisse
beansprucht nämlich in solchen Fällen längere Zeit weil
erst geprüft werden muß, ob die Todesursache mit einer
Dienstbeschädigung oder Kriegsdienstbeschädigung des Ver-
storbenen in Zusammenhang steht. Um einer wirtschaft-
lichen Notlage vorzubeugen, wende man sich daher sobald
wie möglich an die Fürsorgestelle.