30. September 1916

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Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger Nr.499 vom 30.9.1916

Bestimmungen über den Verkehr mit Eiern im Landkreis Düsseldorf.

Regelung
des Verkehrs mit Eiern
im Landkreise Düsseldorf
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats
über Eier vom 12.August 1916 (R[eichs].G[esetz].Bl[att]. 1916)
und der zu dieser Verordnung ergangenen Aus-
führungsbestimmungen wird mit Genehmigung
der Eierverteilungsstelle für den Regierungs-
Bezirk Düsseldorf zur Regelung des Verkehrs
mit Eiern im Landkreise Düsseldorf folgendes bestimmt:
                               §1
Geflügelhalter, die Eier zum Verkauf
bringen, dürfen die Eier nur an die in den ein-
zelnen Gemeinden eingerichteten Eiersammel-
stellen abgeben.
Die Eiersammelstellen werden von den Bür-
germeistern öffentlich bekannt gegeben und be-
finden sich im Besitze einer von mir ausgestellten
Ausweiskarte.
Die Abgabe von Eiern an andere Personen
ist verboten, ausgenommen an die Angehörigen
der betreffenden Wirtschaft, einschließlich des
Gesindes.
                        

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26. September 1916

26-09-1916-benrath

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger Nr. 486 vom 26.9.1916

Ausgabe von Fleisch in Benrath.

Fleischabgabe.
D. Benrath, 22. Sept[ember]. Heute, Samstag, wer-
den auf Feld W.2 des neuen Lebensmittelbuches
150 Gramm Fleisch, und zwar zur Hälfte Rind-
und Kalbfleisch und zur Hälfte Schweinefleisch
ausgegeben. Die Preise sind unverändert.

20. September 1916

20-09-1916-hilden

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger Nr. 481 vom 20.9.1916

Verkauf von Masthühnern und Äpfel durch die Stadt Hilden.

Lebensmittelversorgung.
R. Hilden, 19. Sept[ember]. Die Stadt hat eine An-
zahl Masthühner angekauft, die sie zum Preise
von 2,50 Mark für das Pfund an die Ein-
wohner abgibt. Auch gepflückte Äpfel kommen
zum Verkauf; der Preis stellt sich auf 25 Pf[enni]g
für das Pfund.

17. September 1916

17-9-1916-mettmann

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger Nr. 481 vom 17.9.1916

Sitzungsbeschlüsse des Mettmanner Stadtrates vom 14. September 1916, u. a. neuer Kreistagsabgeordneter, Überlassung der Turnhalle an die Firma Koch, Kriegsteuerungszulage für städtische Mitarbeiter, neue Waisenpflegerin.

Teuerungszulagen.
h. Mettmann, 15. Sept[ember]. In der gestrigen
Stadtratssitzung wurde unter dem Vorsitz des
Bürgermeisters Conradi folgendes beschlossen:
Als Kreistagsabgeordneter an Stelle des aus
der Gemeinde verzogenen Herrn Fr. Middeldorf
wurde der Fabrikant Johannes Kircher ge-
wählt. Dem Antrage der Firma Fr. Koch auf
vorzeitige Überlassung der Turnhalle und frühe-
ren höheren Töchterschule soll unter folgenden
Bedingungen stattgegeben werden: 1. die Firma
Koch hat bei dem Antritt 30.000 Mark anzu-
zahlen, 2. die Realschule geht erst nach Schluß
der Herbstferien 1917 (früher 1. Januar 1917)
in den Besitz der Firma Koch über, 3. die Firma
Koch darf in den vorzeitig zu überlassenden Ge-
bäuden bis zum Besitzantritt der Realschule keine
störenden Anlagen einrichten. Den Volksschul-
lehrern sowie den Beamten und Arbeitern der
Stadt soll eine einmalige Kriegsteuerungszulage
wie folgt gewährt werden: Die verheirateten
Lehrer und Beamten erhalten je 150 Mark und
für jedes Kind ohne eigenes Einkommen je
60 Mark, die unverheirateten Lehrer je 100 M[ar]k,
die städtischen Arbeiter je 100 Mark. Die Aus-
gaben betragen im ganzen 11.500 Mark. Als
Waisenpflegerin wurde Frau Robert Glashausen
zu Reinertz  ernannt. An der 5. Kriegsanleihe
wird die hiesige Sparkasse sich mit 1½ Millionen
Mark beteiligen.

17. September 1916

17-9-1916-benrath

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger Nr. 475 vom 17.9.1916

Regelung des Verkaufs und der Lieferung von Kartoffeln.

Kartoffelversorgung.
D. Benrath, 15. Sept[ember]. Gemäß Festsetzung des
Herrn Landrats vom 18. August ist der Aufkauf
von Kartoffeln beim Erzeuger nur der Ge-
meinde oder den von ihr beauftragten Händ-
lern gestattet, soweit nicht der Bürgermeister
Ausnahmen hiervon ausdrücklich zulässt. Auf
Grund dieser Festsetzung ist bisher sowohl einer
Anzahl von Händlern der Aufkauf von Kar-
toffeln bei den Landwirten gestattet, als bei
letzteren auch die direkte Abgabe von Kartoffeln
an die Verbraucher zugelassen. Alle diese Aus-
nahmebewilligungen sind nunmehr hinfällig, so
daß ausschließlich die Gemeinde zum Aufkauf
von Kartoffeln beim Erzeuger berechtigt ist. Als
einzige Ausnahme gilt bis auf weiteres nur
noch der direkte Kartoffelverkauf vom Erzeuger
an den Verbraucher gelegentlich des
hiesigen Wochenmarktes, sofern die
Erzeuger den für den einzelnen Markttag fest-
zusetzenden Verkaufspreis einhalten. Vom
16. d[ie]s[e]s M[ona]ts ab regelt sich die Kartoffelversor-
gung ausschließlich nach der Verordnung des
Herrn Landrats vom 8. d[ie]s[e]s M[ona]ts. Wann und wo
die neuen Kartoffelkarten zur Ausgabe
gelangen werden, wird noch besonders bekannt
gemacht. Bis dahin müssen sich die einzelnen
Haushaltungen darüber schlüssig werden, ob sie
ihren Bedarf einstellen oder wöchentlich be-
ziehen wollen. Jedem, der über geeignete Räum-
lichkeiten verfügt, wird das Einkellern der ihm
für die Zeit vom 16. September bis 15. April
zustehenden Kartoffelmengen empfohlen. Auf
alle Fälle müssen sich die Verbraucher für eine
bestimmte Kartoffel-Verteilungsstelle ent-
schließen und sich bei dieser demnächst unter Vor-
zeigung der neuen Kartoffelkarte in die
Kundenliste eintragen lassen; denn nur
dann haben die Verbraucher damit zu rechnen,
daß sie ihren Kartoffelbedarf wunschgemäß
decken können. Für die Lieferung von Kartoffeln
kommen in Frage: 1. die Erzeuger, 2. die in-
dustriellen Betriebe, 3. die Gemeinde, 4. die Ver-
kaufsstellen (Händler). Die Gemeinde selbst wird
voraussichtlich nur zur zentnerweisen Abgabe
von Kartoffeln ab Güterbahnhof in der Lage
sein. Bei den Händlern werden die Kartoffeln
durchweg teurer sein, wie bei den übrigen Ver-
teilungsstellen, sie können aber bei zentner-
weisem Bezug die Kartoffeln ins Haus liefern.

15. September 1916

15-9-1916-erkrath

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger Nr. 472 vom 15.9.1916

Besprechung sämtlicher Landwirte über die Sicherstellung der Milchversorgung in Erkrath.

Sicherung der Milchversorgung.
A. Erkrath, 14. Sept[ember]. Letzthin fand im Rat-
haussaale eine Besprechung sämtlicher Land-
wirte der Gemeinde Erkrath unter dem Vor-
sitze des Bürgermeisters Zahren über die Frage
der Milchversorgung statt. Eine Reihe von
Vorschlägen, wie Beschaffung von Kühen auf
Gemeindekosten, Zuschüsse zu den Verlusten beim
Verkauf von Fettvieh, Milchpreiserhöhung usw.
wurden geprüft und besprochen. Schließlich er-
klärte sich eine Anzahl Landwirte in dankens-
werter Weise bereit, auf eigene Kosten trotz der
bestehenden Futterschwierigkeiten weitere Milch-
kühe einzustellen. Im allgemeinen herrschte
die Ansicht vor, daß die Milchfrage in der Haupt-
sache eine Futterfrage sei. Es seien genügend
Milchkühe im hiesigen Bezirk vorhanden, es
fehle nur an Kraftfutter. Es soll aber möglichst
angestrebt werden, daß jeder Landwirt auf 40
Morgen Land eine Kuh hält.

15. September 1916

15-9-1916-benrath

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger Nr. 472 vom 15.9.1916

Anordnung über Vorberechtigte bei der Milchversorgung.

Milch für Säuglinge und Kranke.
D. Benrath, 14. Sept[ember]. Auf Grund der
Milchkarte haben die Inhaber zu bean-
spruchen: für Säuglinge bis zum vollendeten
1. Lebensjahr ¾ Liter, für Kinder vom Beginn
des 2. bis vollendeten 6. Lebensjahre ½ Liter,
für hoffende Frauen ½ Liter, für stillende
Mütter 1 Liter, für Kranke je nach ärztlicher
Anordnung ½ – 1 Liter täglich. Die den Klein-
handel mit Milch betreibenden Händler und
Milcherzeuger sind verpflichtet, die Inhaber von
Milchkarten als Kunden anzunehmen, in eine
Kundenliste einzutragen und ihnen die zu-
stehende Milch täglich zu verkaufen. Zur
Zurückweisung von solchen Vorberechtigten sind
die Händler und Milcherzeuger erst dann be-
rechtigt, wenn sie für so viel Milch Kunden ange-
nommen haben, als ihnen überhaupt zur Ver-
fügung steht. Sie dürfen erst dann, wenn die
Bevorrechtigen die ihnen anstehende Milch-
menge erhalten haben, die etwa übrig bleibende
Milch an andere Verbraucher abgeben. Die In-
haber der Milchkarten müssen die ihnen zu-
stehende Milch auf Verlangen des Lieferanten
bei diesem abholen; sie können mit ihm aber
auch die Zustellung der Milch vereinbaren. Diese
Anordnung tritt am 15.September in Kraft.

30. Juni 1916

30.6. Vohwinkel

Kreisarchiv Mettmann, General-Anzeiger für Elberfeld-Barmen von 30.6.1916

Lebensmittelversorgung im Kreis Mettmann.

Umgegend und Nachbargebiete.
Wirtschaftliches
Vohwinkel, 30. Juni. Der Landrat hat im In-
teresse der Lebensmittelversorgung der Bevölkerung des
Kreises Mettmann angeordnet, daß diejenigen Land-
wirte im Kreise Mettmann, die ihre Viehbestände
zu vermindern beabsichtigen oder die bisherige mit Vieh-
haltung verbundene Wirtschaft in eine sogenannte vieh-
lose Wirtschaft umzuwandeln gedenken, ihr Vorhaben
vor der Ausführung dem Landrat anzumelden haben.
– Die Ausfuhr von Frühkartoffeln aus dem
Kreise Mettmann ist nur auf Grund besonderer schrift-
lich erteilter Erlaubnis des Landrats zulässig. Als
Frühkartoffeln gelten Kartoffeln, die vor dem 15. August
1916 geerntet werden. Zuwiderhandlungen sind mit
Strafe bedroht. 

29. Juni 1916

29.6. Neviges

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 29.6.1916.

Protest der Bürgermeisterei Neviges gegen eine von den Landwirten geplante Milchpreiserhöhung.

Gegen eine Milchpreiserhöhung
I. Neviges, 28. Juni. Das Bürgermeisteramt
wendet sich mit folgender Bekanntmachung gegen
eine von den Landwirten geplante Milchpreis-
erhöhung: Sicherem Vernehmen nach beabsich-
tigen eine Anzahl hiesiger Landwirte, den Preis
der Milch von 25 auf 30 Pf[enni]g für das Liter, also
um 20 Prozent, zu erhöhen. Zu diesem Vor-
gehen liegt in der jetzigen Zeit nicht die geringste
Veranlassung vor. Grünfutter ist reichlich vor-
handen und sehr gut geraten und Kraftfutter
wird infolgedessen von den meisten wenig oder
garnicht verwandt. Dieses Vorgehen würde
dazu geeignet sein, die jetzige Notlage des Vol-
kes zu verschärfen. Wohl kaum ein Stand hat
während der Kriegszeit so günstig dagestanden,
wie der der Landwirte. Es wird angenommen,
daß es nur dieses Hinweises bedarf, um sie von
einem Vorhaben, das durchaus eines patrioti-
schen Sinnes entbehrt, abzubringen.

24. Juni 1916

24.6. Vohwinkel

Kreisarchiv Mettmann, General-Anzeiger für Elberfeld-Barmen vom 24.6.1916

Einladung zur Sitzung des Kreistages des Kreises Mettmann.

Vohwinkel, 23. Juni. Der Landrat hierselbst hat
eine Sitzung des Kreistages des Kreises Mett-
mann anberaumt auf den 10. Juli 1916, nachm[ittag] 4 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht neben einigen Wahlen die
Abnahme der Rechnung des Nahrungsmittel-Untersu-
chungsamtes für 1915 und der Kreiskommunalkassenrech-
nung für 1915, Genehmigung des Haushaltsplanes des
Nahrungsmitteluntersuchungsamtes für 1917 und Be-
schlußfassung über die Selbstwirtschaft des Kreises für
das Erntejahr 1916/17.

23. Juni 1916

23.6. Velbert

Kreisarchiv Mettmann, General-Anzeiger für Elberfeld-Barmen vom 23.6.1916

Gültigkeit der Milchkarten in Velbert.

Wirtschaftliches.
Velbert, 22. Juni. Die Gültigkeitsdauer
für die am 6. Dezember v[origen] J[ahres] und später ausgestellten
Milchkarten, die mit dem 31. Mai d[ie]s[es] J[ahre]s abge-
laufen war, wird vorläufig bis zum 1. Oktober 1916
verlängert. In erster Linie sind die Kinder unter
zwei Jahren und die kranken Personen, denen auf Grund
eines ärztlichen Attestes eine Milchkarte ausgestellt wor-
den ist, mit Milch zu versorgen. Sofern Grießmehl für
kleine Kinder aus städtischen Beständen abgegeben wird,
ist als Ausweis die Milchkarte dem Verkäufer vorzuzei-
gen. Familien, die von dieser Möglichkeit Gebrauch ma-
chen wollen und noch nicht im Besitz einer Milchkarte sind,
wollen baldigst die Ausstellung einer Milchkarte im Rat-
hause, Zimmer Nr 3, beantragen.

23. Juni 1916

23.6. Wülfrath

Kreisarchiv Mettmann, General-Anzeiger für Elberfeld-Barmen vom 23.6.1916

Verkauf von Fleisch mit Lebensmittelmarken in Wülfrath.

Wülfrath, 22. Juni. In sämtlichen Metzgerei-
geschäften der hiesigen Bürgermeisterei wird am Sams-
tag, 24. Juni, von morgens 8 Uhr ab, gegen Vor-
zeigung der Lebensmittelkarte Rindfleisch zu 2,25
Mark und Kalbfleisch zu 2,20 Mark für das Pfund
verkauft. Die Gesamthöchstmenge des abzugebenden
Fleisches beträgt 160 Gramm für jede Person. Der Ver-
kauf findet gruppenweise nach den Anfangsbuchstaben der
Käufer statt, so daß Gedränge nicht entstehen wird. Die
neu angelegte Kundenliste der einzelnen Metzgereibe-
triebe tritt am 24. d[ie]s[en] M[ona]ts noch nicht in Kraft, wes-
halb jede Familie an diesem Tage bei jedem beliebigen
Metzger Fleisch entnehmen kann.

19. Juni 1916

19.6. Langenfeld

Kreisarchiv Mettmann, General-Anzeiger vom 19.6.1916

Gründung eines Kreis Obst-und Gemüseverwertungsgenossenschaft in Langenfeld.

Aus Rheinland und Westfalen.
Gemüseversteigerungen.
K. Langenfeld. 18. Juni. In einer Versamm-
lung der neugegründeten Kreis-Obst- und
Gemüseverwertungsgenossenschaft
teilte der Landrat mit, daß die Genossenchaft
Ende Juli ihre Arbeit werde aufnehmen
können. Die Gemüseversteigerungen auf dem
Versteigerungsplatz a, Opladener Bahnhofe
können auch von Nichtmitgliedern beschickt wer-
den. Nichtmitglieder haben zur Deckung der
Unkosten 6 v.H. des Erlöses zu zahlen, Mit-
glieder 3 v.H. Der Landrat bittet alle Gemüse-
züchter des unteren Kreises, der Genossenschaft
beizutreten. Die Gewißheit, daß jeder sein Ge-
müse los werde, würde zur Steigerung der Ge-
müseerzeugung beitragen.

15. Juni 1916

15.6. Haan

Kreisarchiv Mettmann, General-Anzeiger von Elberfeld-Barmen vom 15.6.1916

Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde Haan für den Kriegswohlfahrtszweck.

Kriegsfürsorge.
Haan, 14. Juni. Die Aufwendungen unserer Ge-
meinde zu Kriegswohlfahrtszwecke betragen
im vergangenen Monat Mai zusammen 58 708,83 Mark.
Aus Gemeindemittteln wurden zu diesen Ausgaben 59 000
Mark überwiesen: Ferner erhielt der Kriegswohlfahrts-
ausschuß durch Spenden im Mai: 20 M[ar]k; für die La-
zarette erhielt er 248, 25 M[ar]k und aus sonstigen Einnah-
men 55,16 M[ar]k so daß die Gesamteinnahme des Kriegs-
wohlfahrtsausschusses im Mai 59 323, 41 M[ar]k beträgt. Der
bare Bestand des Kriegswohlfahrtsausschusses betrug
also am 1. Juni 619,53 Mark.

15. Juni 1916

15.6. Wülfrath

Kreisarchiv Mettmann, General-Anzeiger für Elberfeld-Barmen vom 15.6.1916.

Verkauf von Fleisch in Wülfrath.

Wülfrath, 14. Juni. Am Samstag wird von mor-
gens 8 Uhr an in sämtlichen Metzgereigeschäften der hie-
sigen Gemeinde gegen Vorzeigung der Brot- und Le-
bensmittelkarten an Gemeindeeingesessene Rindfleisch,
Kalbfleisch und Schweinefleisch in Mengen
bis zu 150 Gramm auf den Kopf verkauft. Der Verkauf
findet gruppenweise nach den Namensanfangsbuchstaben
statt, und zwar für die Buchstaben von E-H von 8 bis
9 Uhr, I-M von 9 bis 10 1/2 Uhr, N-R von 10 1/2 bis
11 1/2 Uhr, S-T von 2 bis 3 Uhr, U-Z von 3 bis
4 Uhr, A-D von 4 bis 5 Uhr.