Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 19. Februar 1915
Durch den Krieg gibt es erschwerte Erwerbsverhältnisse. Bestimmte Schülergruppen dürfen früher vom Unterricht entlassen werden, um bei der Feldarbeit zu helfen.
Hilden, 19.Februar. Das Amtliche Schulblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf enthält folgende Verfügung der Kgl. Regierung an die Kreisschulinspektoren: „Mit Rücksicht auf die durch den Krieg erschwerten Erwerbsverhältnisse ermächtigten wir Sie hierdurch, nach vorherigem Benehmen mit den Herren Landräten bzw. Oberbürgermeistern die im Ostertermin aus der Schulpflicht ausscheidenden Kinder anstatt am 31. März d. J. schon am 28. Februar nach vorher abgelegter Entlassungsprüfung zu entlassen. Während in den rein oder vorwiegend ländlichen Kreisen wegen der im März beginnenden Garten- und Feldarbeiten die zeitigere Entlassung Ende Februar allgemein erfolgen kann, ist namentlich in den Großstädten der frühere Entlassungstermin nur dann zur Anwendung zu bringen, wenn ein Arbeitsnachweis des ausscheidenden Kindes erbracht ist. Kinder, die erst im kommenden Jahr oder ausnahmsweise im Herbst dieses Jahres zu Entlassung kommen, können im Bedürfnisfall nach Maßgabe unserer allgemeinen Verfügung vom 19. August v. J. zeitweilig beurlaubt werden. In den Fällen, wo durch den Konfirmandenunterricht sich Schwierigkeiten ergeben, ist mit den Ortsschulinspektoren bzw. Pfarrer das Erforderliche zu vereinbaren.“
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Stadtarchiv Hilden (19. Februar 2015). 19. Februar 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cmx6