Stadtarchiv Goch, Bestand Völcker-Janssen, Niederrheinisches Volksblatt, Gocher Zeitung, vom 12.3.1915, Anzeigenseite
Bekanntmachung in Goch zum Brotverkauf
Bekanntmachung an die Bäcker und Brothändler.
Derjenige Bäcker oder Brothändler, welcher nach § 1 der Verordnung über die Regelung des Brotverkehrs für den Kreis Cleve vom 2. März ds. Js. zum Verkauf von Brot zugelassen werden will, hat einen dahingehenden schriftlichen Antrag bis zum 13. ds. Mts., mittags 12 Uhr, mir einzureichen. In diesem Antrage ist anzugeben:
1. Die Höhe des durchschnittlichen täglichen Brotverkaufs in der Woche vom 28. Februar bis 6. März,
2. Falls der Verkäufer das Brot nicht selbst herstellt
a) die bisherige Bezugsquelle (Name und Wohnung),
b) die Bezugsquelle, von der das Brot nach Einführung der Brotkarten bezogen werden soll (die Bezugsquelle darf nur ein hiesiger Bäcker sein, vor Stellung des Antrages auf Zulassung ist die zukünftige Lieferung durch Verhandlung mit dem Lieferanten sicher zu stellen).
Goch, den 11. März 1915.
Der Bürgermeister: Dreschers.
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Stadtarchiv Goch (12. März 2015). 12. März 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cmvf