5. Februar 1915

BAST_05_02_1915_E

 

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Februar 1915

Der verbotene Schnapsverkauf „über die Straße“ beschäftigt immer mehr die Justizbehörden.

   Solingen. ,,Ich hab’s doch nicht gewußt.“ Die
Fälle, in denen die Gerichte sich mit den Vergehen
gegen die Verordnung des Generalkommandos über den
Schnapsverkauf über die Straße zu beschäftigen haben, mehren
sich in unheimlicher Weise. Fast immer sind die Angeklagten
harmlose Personen, sehr oft Frauen, die höchst verwundert
sind, daß sie auf so und so viele Tage ins Gefängnis sollen.
Immer wieder heißt es: ,,Ich hab’s doch nicht gewußt!“
Es ist deshalb nachdrücklich darauf hinzuweisen, daß Unkennt-
nis des Gesetzes nicht vor Strafe schützt!


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (5. Februar 2015). 5. Februar 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cmtc


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.