23. Januar 1915

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Stadtarchiv Troisdorf, „Luftschiffhalle Spich“ 1915-1930, B 769

Die Erlaubnis zum Ausschank von Getränken und für die Ausgabe von Speisen für die Dauer der Arbeiten an der Luftschiffhalle Spich wird von der Gemeinde Sieglar erteilt.

                                                                                                      S.[ieglar] 23/1 15.
1. Antwort
           Die Erlaubnis zum vorübergehenden
           Ausschank von Bier und Branntwein,
           von alkoholfreien Getränken und zur
           Verabreichung von Speisen aller Art
           an die beim Bau der Luftschiffhalle Spich be-
           schäftigten Personen wird für die Dauer
           der Bauarbeiten gemäß §42a  der Gewerbe-
           ordnung hiermit erteilt.
                Die Polizeistunde wird für die Kantine
                                                                               auf
           auf neun Uhr abends festgesetzt. Der Verkauf
           von Branntwein vor acht Uhr morgens ist verboten.
           Polizei hat streng auf Einhaltung der
           Polizeistunde zu sehen.
   3.   ad acta.    


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (23. Januar 2015). 23. Januar 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cmqf


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