21. Januar 1915

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Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 21. Januar 1915

Zum Geburtstag sollen dem Kaiser vorgedruckte Glückwunschkarten durch die Feldpost zugestellt werden. Im kaiserlichen Erlass vom 15. Januar sieht das „Geburtstagskind“ davon allerdings ab, die Post könnte durch die zahlreichen Glückwünsche gestört und der Betrieb nicht aufrechterhalten werden.

Hilden, 21. Januar. Amtlich wird mitgeteilt: Es werden gegenwärtig in großen Massen Postkarten mit dem Kaiserbildnis und vorgedrucktem Glückwunschtext vertrieben, die dem Kaiser am 27. Januar durch die Feldpost mit Namensunterschrift zugesandt werden sollen. Die Firma, die dem Verkauf betreibt, gibt an, daß sie den Reinertrag dem Roten Kreuz zufließen lassen wolle. Die Bevölkerung wird dringend gewarnt, auf den wohl gutgemeinten Plan einzugehen, der im Widerspruch steht mit dem kaiserlichen Erlaß vom 15. Januar, in dem Se. Majestät bat, von Glückwünschen abzusehen, die zu Störungen des postalischen Dienstverkehrs im Felde führen können. Wer anläßlich des Geburtstages des Kaisers dem Roten Kreuz Zuwendungen zu machen wünscht tue es unmittelbar. Der mit Postkartenvertrieb eingeschlagene Weg ist durchaus zu verwerfen.


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