Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 20. Januar 1915
Um eine einheitliche Gestaltung der Siegesfeiern zu gewährleisten hat die Königliche Regierung für diesen Fall besondere Bestimmungen erlassen.
Hilden, 20. Januar. Um eine einheitliche Gestaltung der Siegesfeiern in den Schulen zu erzielen, hat die Königliche Regierung besondere Bestimmungen erlassen. Aus diesen Bestimmungen ist zu entnehmen, daß nach Eintreffen einer amtlichen Meldung von einem großen und entscheidenden Siege für den Landkreis der Landrat nach Rücksprache mit den übrigen Stellen bekannt gibt, wann die Feier stattfindet und der Unterricht auszusetzen ist. Weiter wird betont, daß es sich empfiehlt, wenn sämtliche Schulen einer Stadt bei Schulschließungen gleichmäßig verfahren.
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Stadtarchiv Hilden (20. Januar 2015). 20. Januar 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cmq5