20. Januar 1915

BAST_20_01_1915_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Januar 1915

Missstände in der Stellenvermittlung für kaufmännisches Personal

                Wer bekommt Stellung?
   Die Mißstände in der kaufmännischen Stellen-
vermittlung haben den Zentralverband der Handlungs-
gehilfen (Bezirk Solingen) zu dieser Eingabe an das Solinger
Kaufmannsgericht veranlaßt:
            An das Kaufmannsgericht Solingen
                  zu Händen des Herrn Sekretär Lidecke,
                                                                                Solingen.
   Überall sind VorKehrungen zur Vermittelung von
Arbeitsgelegenheiten für gewerbliche Arbeiter und Arbeite-
rinnen getroffen worden.
   Dies trifft leider für die kaufmännischen Angestellten, die
schwer unter der Arbeitslosigkeit zu leiden haben, viel weniger
zu. Die arbeitslosen Handlungsgehilfen bemühen sich täglich,
in ihrem Berufe Beschäftigung zu finden, um für sich und ihre
Familie den nötigen Lebensunterhalt zu erwerben. Leider
aber ist die Stellenvermittelung für das kaufmännische Perso-
nal derart ungenügend, daß diese Stellensuche mit großen
Schwierigkeiten verbunden ist. Zwar gibt es verschiedene
kaufmännische Vereinsstellenvermittelungen, diese berück-
sichtigen aber, trotzdem ihre Vermittelung angeblich auch Nicht-
mitgliedern zur Verfügung steht, in erster Linie ihre
Vereinsmitglieder. Nichtmitglieder erhalten tatsäch-
lich durch diese kaufmännischen Vereine so gut wie niemals
Stellung. Deshalb glauben manche Handlungsgehilfen und
-Gehilfinnen genötigt zu sein, bei all diesen Vereinen die Mit-
gliedschaft erwerben zu müssen. Sie geben mitunter ihre
letzten paar Mark noch für Mitgliederbeiträge aus, obwohl sie
das Geld zu ihrer oder ihrer Familie Ernährung notwendig
gebrauchen. Außerdem aber ist die Zersplitterung des kauf-
männischen Arbeitsnachweises insofern von Nachteil, als der
stellesuchende Handlungsgehilfe genötigt ist, viele Bewerbungs-
papiere einzureichen. Anderseits wissen die Geschäftsinhaber
vielfach nicht recht, an welche Stelle sie sich bei Bedarf von
kaufmännischem Personal wenden sollen. Wir richten daher
an das Kaufmannsgericht die Bitte, diesem Uebelstande mit
der Angliederung einer Abteilung für kaufmännisches Personal
an den bestehenden Arbeitsnachweis abzuhelfen. An dieser
Art kaufmännischer Stellenvermittelung könnten alle Prinzi-
pals- und Angestelltenvereine mitwirken. Auch wäre dafür
zu sorgen, daß diese neue Einrichtung bei allen Geschäfts-
inhabern und Handlungsgehilfen hinreichend bekannt wird.
Wir erblicken darin eine notwendige Kriegsmaßnahme,
die wir recht bald zu verwirklichen bitten. Zu diesem Zwecke
erscheint es uns angebracht, alsbald eine Besprechung der in
Betracht kommenden Prinzipals- und Angestelltenvereine ein-
zuberufen.
                                       Hochachtend
               Zentralverband der Handlungsgehilfen, Bezirk Solingen.
                                       ( Unterschrift )


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (20. Januar 2015). 20. Januar 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 24. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cmq0


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