Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 23. Januar 1915
Bekanntmachung der Beschlagnahmung sämtlicher Decken bei Fabrikanten und Händlern durch das Militär.
Vorläufige Beschlagnahme sämtlicher
Woll- pp. Decken.
Ich ordne für den Befehlsbereich des VIII. Armee-
korps an:
Sämtlichen Fabrikanten und Händlern ist die Ver-
äusserung der bei ihnen lagernden eigenen und fremden Be-
stände sowie der eigenen bei Spediteuren und in Lager-
häusern lagernden Bestände an wollenen, wollgemischten,
halbwollenen und baumwollenen Decken sowie an
Filzdecken – soweit nicht die Stücke nachweislich zur
Ausführung eines unmittelbaren Auftrages einer Heeres- oder
Marine-Dienststelle bestimmt sind – bis auf Weiteres ver-
boten.
Die Fabrikanten und Händler haben dem General-
kommando in Coblenz, Castorpfaffenstr., binnen 3 Tagen
nach Bekanntmachung dieser Verfügung eine Verzeichnis
dieser Bestände mit Angabe von Stoffart, Zahl, Grösse,
Gewicht, bisherigem Preis und Aufbewahrungsort einzureichen,
soweit es sich um 50 Stück ingessamt handelt.
Die Bestände verbleiben vorläufig in den zeitigen Lager-
räumen zur alleinigen Verfügung des Kriegesministerium.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung werden
nach § 9 unter b des Gesetzes über den Belagerungszustand
vom 4. Juni 1851 mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft.
Coblenz, den 11. Januar 1915
Stellvertretendes Generalkommando 8. Armeekorps.
Der Kommandierende General
gez. von Ploetz, General d. Inf.
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Kreisarchiv Euskirchen (23. Januar 2015). 23. Januar 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cmpd