12. Januar 1915 Veröffentlicht am 12/01/2015 von Stadtarchiv Hilden Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 12. Januar 1915 Verfütterung von Brotgetreide an Tiere wird unter Strafe gestellt. Wer Brotgetreide verfüttert, versündigt sich am Vaterlande und macht sich strafbar.