5. August 1914

EisernesKreuz

Stadtarchiv Goch, Schulchronik Pfalzdorf, K 4

Am 5. August erneuerte Kaiser Wilhelm das Eiserne Kreuz durch besonderen Orden. Darin heißt es:

„Das Eiserne Kreuz soll ohne  Unterschied des Ranges und Standes an Angehörige des Heeres, der Marine und des Landsturmes, an Mitglieder der freiwilligen Krankenpflege und an sonstigen Personen, die eine Dienstverpflichtung mit dem Heere und der Marine eingehen oder als Heeres- und Marinebeamte Verwendung finden, als eine Belohnung des auf dem Kriegsschauplatze erworbenen Verdienstes verliehen werden. Auch solche Personen, die sich daheim Verdienste um das Wohl der deutschen Streitmacht und den seiner Verbündeten erwerben, sollen das Kreuz erhalten.“


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Stadtarchiv Goch (5. August 2014). 5. August 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/clld


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