Rheinisches Volksblatt vom 8. Dezember 1915
Unbrauchbare Schutzschilde sind im Umlauf. Von der Verwendung wird abgeraten. Der Verkauf wird verboten.
Bekanntmachung.
Vielfach werden jetzt aus minderwertigem Material
hergestellte Schutzschilde gegen Verwendung fei[l]geboten.
Der Gebrauch solcher Schilde bedeutet eine ernste Gefahr
für den Träger, weil sie zur Splitterwirkung neigen
und die Geschoßwirkung durch die in den Körper eindring-
enden Stücke der Schilde erheblich verschlimmern.
Der Verkauf und das Feilhalten von Schutzschildern
wird hiermit im Interesse der öffentlichen Sicherheit ver-
boten, es sei denn, daß der Verkäufer ein amtliches
Zeugnis der Gewehr-Prüfungs-Komission Spandau-
Ruhleben über die Brauchbarkeit der Schilde besitzt.
Münster, den 19. Dezember 1914.
Der kommandierende General.
gez. von Gayl.
–
Vorstehende Bekanntmachung bringe ich hiermit zur
allgemeinen Kenntnis.
Hilden, den 5. Januar 1915.
Der Bürgermeister: Heitland.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Hilden (8. Januar 2015). 8. Januar 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cmo9