7. Januar 1915

1915 01 07

Rheinisches Volksblatt vom 7. Januar 1915

Am Geburtstag des Kaisers sind alle festlichen Aktivitäten verboten.

Hilden, 7. Januar. Das Kgl. Staatsministerium hat bekannt gegeben, daß bei dem Ernst der Zeit am bevorstehenden Geburtstag des Kaisers größere öffentliche Feste, die den Charakter von Vergnügungen haben, wie z.B.: Festessen, Theatervorstellungen oder Tanzbelustigungen, durchweg unterbleiben sollen. Dagegen sind der Bedeutung des Tages entsprechen kirchliche Feiern in Aussicht genommen, und es ist darauf hinzuwirken, daß sie für alle Konfessionen im weitesten Umfange veranstaltet werden. Infolgedessen fällt auch in Hilden das übliche Festessen am Kaisers Geburtstags aus. Die Stadtverordneten haben, wie wir schon meldeten bereits einen dahingehenden Beschluß gefaßt.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Hilden (7. Januar 2015). 7. Januar 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 13. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cmo3


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