Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 30. Dezember 1914
Meldung der Untauglichen für Landsturm
Bekanntmachung.
Alle Mannschaften der Reserve, Landwehr I, Landwehr II,
Ersatz-Reserve sowie des ausgebildeten bez[iehungs]w[eise]. Unausgebildeten
Landsturms I. und II. Aufgebots, welche im Landwehrbezirks
Montjoie ihren Wohnsitz haben und aus Anlaß der Mobilmachung
bei irgend einem Truppenteile eingestellt gewesen, von diesem
jedoch als zeitig oder dauernd feld- oder garnisondienstunfähig
bez[iehungs]w[eise]. zeitig oder dauernd untauglich entlassen worden sind, er-
halten hiermit den Befehl, sich sofort beim Bezirksfeldwebel
unter Einsendung oder Vorlage der Entlassungspaiere zurückzu-
melden, soweit sie diese Meldung nicht bereits erhalten haben.
Dieser Befehl gilt auch für die als dienstunbrauchbar zur
Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Rekruten und Kriegs-
freiwilligen.
Montjoie, den 23. Dezember 1914.
von Grudzielski,
Oberstleutnant u[nd]. Bezirkskommandeur.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (30. Dezember 2014). 30. Dezember 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cvs9