Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. Oktober 1914
Rückgabe von zurückgelassenen Gegenständen bei Truppeneinquartierung
Bekanntmachung.
Dem Garnisonkommando Aachen ist bekannt ge-
worden, daß sich fast in allen Orten, in denen
Truppen einquartiert waren, Waffen, Munition, Be-
kleidungs- und Ausrüstungsstücke deutscher Soldaten
verschiedener Truppengattungen befinden, die meistens
wohl zurückgelassen sind. Die Einwohner werden
hierdurch aufgefordert, unverzüglich die in den
Wohnungen zurückgelassenen Gegenstände von Militär-
personen nach Aachen Garnisonkommando, Düppelstr.
Nr. 92 zu senden.
Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, daß
es strafbar ist, derartige Gegenstände von Soldaten
zurückzubehalten.
Schleiden, den 22. Oktober 1914.
Der königliche Landrat,
Dr. Kreuzberg.
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Kreisarchiv Euskirchen (28. Oktober 2014). 28. Oktober 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 25. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cvrw