25. November 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 25. November 1914

Behandlung von Kriegsbeute

Vermischtes.
Schleiden, 23. Nov. Im Anzeigenteile unserer
heutigen Nummer erläßt das Kriegsministerium eine
Bekanntmachung, welche die Behandlung der Kriegs-
beute betrifft. Alle dem Feinde abgenommenen aber
von ihm auf dem Schlachtfeld zurückgelassenen Be-
kleidungs- und Ausrüstungsstücke sowie ganz besonders
auch die Waffen und die Munition gehören zur
„Kriegsbeute“, deren Eigentum dem Deutschen Reich
zusteht. Ihre sorgfältige Sammlung und Abführung
ist wichtig.

 

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (25. November 2014). 25. November 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 21. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cvqx


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.