Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 25. November 1914
Behandlung von Kriegsbeute
Vermischtes.
Schleiden, 23. Nov. Im Anzeigenteile unserer
heutigen Nummer erläßt das Kriegsministerium eine
Bekanntmachung, welche die Behandlung der Kriegs-
beute betrifft. Alle dem Feinde abgenommenen aber
von ihm auf dem Schlachtfeld zurückgelassenen Be-
kleidungs- und Ausrüstungsstücke sowie ganz besonders
auch die Waffen und die Munition gehören zur
„Kriegsbeute“, deren Eigentum dem Deutschen Reich
zusteht. Ihre sorgfältige Sammlung und Abführung
ist wichtig.
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Kreisarchiv Euskirchen (25. November 2014). 25. November 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 21. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cvqx