Beitragserhöhungen der Krankenkassen.
Allgemeine Orts-Krankenkasse für den
Kreis Schleiden.
Bekanntmachung.
Zufolge des Kriegs Notgesetzes vom 4. August d[ie]s[en] J[ahre]s sind
die Beiträge zu unserer Kasse von 3 % auf 4 ½ % zu erhöhen
und nur die Regelleistungen – das sind laut § 14 unserer
Statuten Krankenhilfe und Zahlung von Kranken-, Wochen- und
Sterbegeld – seitens der Kasse zu gewähren. Das Gesetz tritt
für unsere Kasse mit Rückwirkung vom 1. September d[iesen] J[ahre]s
ab in Kraft.
Schleiden, den 30. September 1914.
Der Vorstand.
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Kreisarchiv Euskirchen (3. Oktober 2014). 3. Oktober 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 24. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cvqd