Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. September 1914
Finanzielle Hilfeleistung für die Hinterbliebenen der eingezogenen Soldaten
Bekanntmachung.
Nachdem durch Beschluß des Kreisausschusses die nach den
Gesetzen vom 22. Februar 1888 und 4. August 1914 zu ge-
währenden Unterstützungen für die Angegörigen der zum Kriegs-
dienste einberufenen Bewohner des Kreises festgesetzt worden sind,
können die Beiträge halbmonatlich bei den Gemeindekassen erhoben
werden. Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam, daß weder
diese Unterstützungen, noch auch diejenigen Zuwendungen, welche
an besonders bedürftige Familien des Kreises über die nach obigen
Gesetzen festgesetzten Mindestbeträge hinaus noch gewährt werden,
als Armenunterstützung in keinem Falle anzu-
sehen sind.
Schleiden. Den 7. September 1914.
Der Königliche Landrat:
Dr. Kreuzberg
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Kreisarchiv Euskirchen (12. September 2014). 12. September 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 13. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cvpj