Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 09. September 1914
Bitte zur Zahlung des Wehrbeitrages an die Bürger des Kreises Schleiden
Bekanntmachung
Mit Rücksicht auf den derzeitigen ungeheuren Geldbedarf
des Reichs ist es im vaterländischen Interesse dringend erwünscht,
daß der Wehrbeitrag, mit oder ohne Zinsabzug, sogleich voll
eingezahlt wird.
An alle diejenigen aber, welche sich bei der Veranlagung zum
Wehrbeitrag überschätzt glauben, richte ich aus dem gleichen Grunde
die Bitte, im Interesse des guten Zwecks, dem der Wehrbeitrag
zu dienen bestimmt ist, und mit Rücksicht auf die Einmaligkeit
dieser Abgabe, ihre Berufungen zurückziehen. Wer dies tut,
entäußert sich damit keines Rechts für die Zukunft, legt aber
ein anerkennenswertes freiwilliges Opfer auf den Altar des
Vaterlandes.
Schleiden, den 4-. August 1914.
Der Vorstand der Veranlagungs-Kommission
des Kreises Schleiden :
Dr. Kreuzberg
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Kreisarchiv Euskirchen (5. September 2014). 9. September 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cvpi