Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 05. September 1914
Aufruf zur Beseitigung aller feindlichen Brieftauben auf deutschem Gebiet
Ueberwachung
des verbotenen Brieftaubenverkehrs nach
dem feindlichen Auslande.
Trotz der Bestimmungen, die nach Ziffer 10 der Bekannt-
machung über den Kriegszustand vom 31. Juli 1914 gegeben
sind ist der Verdacht gerechtfertigt, daß sich noch immer belgische
oder französische Brieftauben im Lande befinden. Diese Tauben
werden nicht nur auf Taubenschlägen, sondern in allen Schlupf-
winkeln, wie Kellern, Schränken, Kommoden, Körbe sowie in
Waldungen und Gebüschen versteckt gehalten. Hierdurch ist die
Möglichkeit eines unerlaubten und für uns nachteiligen Depeschen-
verkehrs nach dem feindlichen Auslande gegeben.
Die Beseitigung aller belgischen und französischen Brief-
tauben wird deshalb dringende Pflicht. Zur Erreichung dieses
Zieles genügt die Kontrolle der Aufsichtsbehörden aber nicht; die
sich an der im vaterländischen Interesse liegenden Arbeit der
Ueberwachung unerlaubten Brieftaubenverkehrs zu beteiligen.
Der stellvertretende kommandierende General.
(gez[eichnet].) von Ploetz.
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Kreisarchiv Euskirchen (5. September 2014). 5. September 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cvpf