Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Dezember 1918
Das Reichsarbeitsamt erlässt eine Verordnung zur Sicherung der ärztlichen Versorgung.
– Der Rat der Volksbeauftragten und der
Staatssekretär des Reichsarbeitsamts erlassen
eine sofort in Kraft tretende Verordnung zur
Sicherung der ärztlichen Versorgung bei den
Krankenkassen.