22. August 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 22. August 1914

Wichtige Regelungen zu der Invalidenversicherung

Bekanntmachung
betreffend
Invaliden-Versicherung.
Den Angehörigen der zum Kriegstdienste eingezo-
genen Versicherten wird dringend geraten, deren Quit-
tungskarte für die Invalidenversicherung aufrechnen
zu lassen un die Aufrechnungsbescheinigung sorgfältig
aufzubewahren. Die Aufrechnung erfolgt auf den
Bürgermeisterämtern und bei den sonstigen Ausgabe-

stellen für Quittungskarten. Für die zum Kriegs-
dienste eingezogenen Versicherten sind Beitragsmarken
nicht zu verwenden, auch wenn Lohn oder Gehalt
weiter gezahlt werden. Die Militärzeiten werden bei
der späteren Rentenfeststellung als Beitragswochen an-
gerechnet; Für die in versicherungspflichtiger Beschäf-
tigung verbleibenden Personen sind auch während des
Krieges Beitragsmarken zu verwenden.
Schleiden, den 20. August 1914.
Der Vorsitzende des Versicherungs-Amtes.
Dr. Kreuzberg, K[öni]gl[icher] Landrat.


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Kreisarchiv Euskirchen (22. August 2014). 22. August 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. September 2024 von https://archivewk1.hypotheses.org/77396


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