1. August 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 01. August 1914

Erlassung von einigen Anordnungen zum Beginn der Mobilmachung

Bekanntmachung.
Seine Majestät der Kaiser haben die Mobilmachung des VIII: Armeekorps be-
fohlen. Erster Mobilmachungstag ist der 2. August.
Königliches Bezirkskomanndo Montjoie.
Nachdem der Ausspruch der Mobilmachung erfolgt ist, ist bis nach Beendigung der Pferdeaushebung jede Ausführung von Pferden
in andere Kreise oder Ortschaften verboten. Zuwiderhandlungen werden für jeden einzelnen Fall

mit der in § 27 des Kriegsleistungsgesetzes
vom 13. Juni 1873 vorgesehenen Strafe geahndet. Eine Ausnahme von dem Verbote findet nur statt, wenn nachweislich der Verkauf an
Militärbehörden des Aushebungsbezirks oder an solche Offiziere, Sanitätsoffiziere oder Militärbeamte, welche sich die Pferde für ihre Mobil-
machung selbst beschaffen, geschehen ist. (Siehe § 11b der Pferde- Aushebungsvorschrift.)
Schleiden, den 1. August 1914.
Königliches Landratsamt
Der Verband deutscher Brieftaubenliebhaber-Vereine hat seine Tauben für den militärischen Nachrichtendienst zur Verfügung gestellt.
Die Weiterbeförderung der Taubendepeschen soll in folgender Weise geschehen:
Treffen Tauben auf einem Schlage wieder ein, so sind die Depeschen (Aluminiumhülsen) von der Schwanzfederoder dem Ständer
zu lösen und unverzüglich , falls eine Fortifikation am Orte, an diese, andernfalls der obersten Militär- oder Marinebehörde am Orte aus-
zuhändigen. Ist auch eine Militär- oder Marinebehörde nicht am Orte, so ist die Depesche an den Gemeindevorstand zu übergeben, der sie an
die nächste Militärbehörde oder an den Befehlshaber der nächsten Truppenabteilung weiterbefördert.
In gleicher Weise ist seitens der Gemeindevorstände auch mit den Depeschen sämtlicher verflogenen Brieftauben zu verfahren, die
ihnen auf Grund der beiliegenden Bekanntmachung übergeben werden.
Die Durchführung dieses Verfahrens erheischt die Mitwirkung der Gemeindevorstände und des außerhalb der Vereine stehenden
Publikums.
Es wird ersucht, die vorerwähnte Bekanntmachung am 3. Mobilmachungstage zur allgemeinen Kenntnis zu bringen und bei jeder
Gelegenheit auf die genaue Befolgung der getroffenen Anordnungen hinzuwirken.
Die eingelieferten Depeschen wollen Sie ohne Verzug an die oben bezeichnete Militärbehörde weiterbefördern. Die Taube ist nach-
dem sie sich erholt hat, die Freiheit wiederzugeben.
Schleiden, den 1. August 1914.
Königliches Landratsamt


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (1. August 2014). 1. August 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cvon


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.