Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 01. August 1914
Ausrufung des Kriegszustandes im Rheinland und Bitte um Mithilfe der dortigen Bevölkerung
Extrablatt
zum
Unterhaltungsblatt und Anzeiger.
An die Bevölkerung der Korpsbezirke des VIII. Armeekorps!
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet in Kriegszustand erklärt; für diese Maßregel sind lediglich Gründe
der raschen und gleichmäßigen Durchführung der Mobilmachung maßgebend und nicht etwa die Besorgnis, daß die Bevölkerung
die vaterländische Haltung werde vermissen lassen. Die Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches erfordert einheitliche und
zielbewußte Leitung der gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die Erklärung des Kriegszustandes die Gesetze verschärft
werden, so wird dadurch niemand, der das Gesetz beachtet und den Anordnungen der Behörde Folge leistet, in seinem Tun und
Wirken beschränkt. Ich vertraue, daß die gesamte Bevölkerung alle Militär- und Zivilbehörden freudig und rückhaltslos unter-
stützen und uns damit die Erfüllung unserer hohen vaterländischen Pflichten erleichtern wird. Dann wird auch der alte Waffen-
ruhm des Heeres aufrecht erhalten und es vor den Augen unseres Kaisers und den Blicken unserer Nation in Ehren bestehen.
Coblenz, den 31. Juli 1914.
Der kommandierende General
gez[eichnet]. Von Tülft.
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Kreisarchiv Euskirchen (1. August 2014). 1. August 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cvom