
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Dezember 1918
Wahlbenachrichtigungen für die Wahlen zur Nationalversammlung
Wald. Die Wahlen zur Nationalversammlung.
Sämtlichen Wahlberechtigten für die bevorstehende Wahl zur deutschen
Nationalversammlung am 19. Januar 1919 wird seitens der Stadt-
verwaltung eine schriftliche Benachrichtigung darüber zugestellt, in
welchem Bezirk und unter welcher Nummer sie in der Wählerliste
aufgeführt sind. Dadurch erübrigt sich für die Empfänger nicht
allein die Einsichtnahme der Listen, sondern es wird auch eine schnelle
Abfertigung beim Wahlgeschäft ermöglicht. Bei etwaigen Umzügen
innerhalb der Stadtgemeinde bis zum Tage der Wahl muß die
Stimmabgabe in demjenigen Bezirk erfolgen, in dem der Wähler in
der Liste steht. Dies wolle besonders beachtet werden. Die Benach-
richtigung (Postkarte) ist bei der Wahl vorzuzeigen und sodann gut
aufzuheben, weil sie vermutlich auch für die am Sonntag nachher
stattfindende Wahl zur preußischen Nationalversammlung benutzt
werden muß.
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Stadtarchiv Solingen (27. Dezember 2018). 27. Dezember 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 21. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cvo4