19. Dezember 1914

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Dezember 1914

In einer amtlichen Bekanntmachung wird auf die Richtlinien für Anfragen zu Kriegsgefangenen beim Roten Kreuz hingewiesen.

Solingen. Auskunft über Kriegsgefangene.

Amtlich wird bekanntgemacht: Personen, die sich wegen Er-
mitteilungen, Auskünften usw. an das Internationale Komitee
des Roten Kreuzes in Genf mit Beziehung auf deutsche Kriegs-
gefangene im Auslande wenden, müssen zur schnellen Erle-
digung ihres Gesuches durchaus folgendes beachten: Sie müssen
die Gesuche sehr leserlich auf Briefpapier von großem Format
(kaufmännisches Format) schreiben. Der Umschlag muß einfach
die Adresse tragen:
   „Rotes Kreuz (Croix Rouge), Agence des Prisonniers
      de Guerre, Genf (Schweiz)“.
   Der Umschlag muss offen bleiben. Der Brief ist unfrankiert
abzusenden, und es ist für die Antwort keine Briefmarke, kein
Rückschein und keine Antwortpostkarte beizufügen. Die Briefe
an das Rote Kreuz in Genf und von ihm sind portofrei. Nie-
mals sind Postkarten zu Schreiben an das Rote Kreuz zu ver-
wenden.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (19. Dezember 2014). 19. Dezember 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cmm6


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