Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Dezember 1918
Die Fuhrwerke müssen scharf rechts verkehren.
Bekanntmachung.
Auf Veranlassung des britischen Militärgou-
verneurs mache ich darauf aufmerksam, daß alle
Fuhrwerke scharf auf der rechten Wegeseite zu
fahren haben, um den Verkehr frei zu halten.
Außerdem müssen die Fuhrwerke nach 4 ½ Uhr
nachmittags auf der linken Seite des Fuhr-
werks ein Licht haben.
Siegburg, den 27. Dezember 1918.
Der Landrat.