17. Dezember 1918

Alle Scans zum Protokoll

Stadtarchiv Troisdorf, „Schule Blücherstraße, Protokollbuch Lehrerkonferenzen“    1915-1951, A 3414, S. 26-32

In der Lehrerkonferenz der Schule Blücherstraße am 17. Dezember 1918 wird die Schulordnung besprochen. Diese enthält bestimmte Vorschriften und Verhalten der Schüler und der Lehrer während des Unterrichts, im Schulhaus und in den Pausen.

         Konferenz vom 17. Dezember 1918.
   An dieser nahmen teil: Herr Rektor
Friedrich, Herr Lehrer Geimer und die Lehre-
rinnen Fräulein Weck, Schumacher, Schneider
und Leven.
    Hinsichtlich der Schulordnung wurde
folgendes besprochen und festgelegt:
                  Die Schulordnung
stellt bestimmte Vorschriften auf über das

Verhalten der Schüler während des Schulbe-
suches und gibt zugleich die Maßnahmen an,
welche vonseiten der Lehrer und Lehrerinnen
zu treffen sind, um die Schulzucht und den
Schulbetrieb einheitlich durchzuführen.
  I. Auf dem Schulhof.
1. Die Kinder betreten den Schulhof eine
Viertelstunde vor Beginn des Unterrichts

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beim ersten Läuten; die Mädchen halten sich
auf dem Platze nach der Straßenseite zu auf,
die Knaben auf der Hofseite.            Eingang von d.[er] Straße
2. Beim Aufenthalt der Kinder auf dem Schulhofe,
vor dem Unterricht sowohl als auch in den
Pausen, ist von den Aufsichtführenden darauf
zu achten, daß die Schüler kein Papier auf
den Hof werfen und in den Pausen die
Straße nicht betreten.
3. Die Aufsicht wird geführt nach dem im Leh-
rerzimmer ausgehängten Aufsichtsplan.
Bei der Aufsicht auf dem Schulhofe haben die
Aufsichtführenden ihren Gang so zu nehmen,
daß die ganze Kinderschar überwacht ist, die
Kinder müssen merken, daß man ihr Tun              Benehmen […]
und Treiben im Auge hat.
4. Bei Verhinderung ist für Vertretung zu
sorgen und dem Schulleiter davon Mit-
teilung zu machen.
5. Der Dienstälteste von den Aufsichtführen-
den bestimmt das Läuten zum Aufstellen
der Klassen und zwar 5 Minuten vor Be-
ginn des Unterrichtes und am Ende der
Pausen; das Glockenzeichen bei Beginn der
Pausen und am Schlusse der letzten
Stunden gibt der jeweilige Lehrer der Klasse Ia.
6. Beim Zeichen zum Aufstellen auf dem
Schulhof treten Lehrer und Lehrerinnen
zu ihrer Klasse hin; auf pünktliches Ver-
sammeln der Schüler und Ruhe derselben
ist zu halten.
7. Die Reihenfolge der Klassen beim Hinein-
führen ist: Kl.[asse] II, III – Ia u.[nd] Ib – V, VI.
8. Während der Pausen darf kein Kind ohne
Erlaubnis den Schulplatz verlassen;         Nur in dringenden Fällen.
auf besondere Erlaubnis d.[es] Lehrers.

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II. Im Hausgang.
1. Die Schüler werden in Reihen zu Paaren
zu und aus den Klassen geführt; Sprechen
darf nicht geduldet werden.
2. Die Reihen bewegen sich so, daß zwischen
ihnen ein Gang frei bleibt.
3. Damit die Reihen geschlossen bleiben,
wird an den Treppenwandungen ein
kurzer Halt gemacht.
4. Beim Austritt aus der Klasse sind die
Kinder zuerst in Reihen aufzustellen,
und dann erst wird das Zeichen zum
Weitergehen gegeben.
5. Schüler, die während des Unterrichts ab-
treten, müssen angehalten werden,
möglichst leise die Treppe zu begehen
und die Haustür zu schließen.
6. Das Frühstückpapier haben die Schüler
zusammengeballt in den Papierkasten
zu werfen.
7. Halten sich die Schüler bei Regenwetter
im Hausflur auf, so haben die Aufsichtführen-
den die Aufstellung vorzunehmen und
auf Ruhe zu halten.
              III. In der Schule.
1. Beim Eintritt in die Klasse haben die
Schüler sofort und lautlos ihre Plätze ein-
zunehmen; verspätetes Erscheinen ist zu
bestrafen.
2. Der Schüler sitzt gerade in der Bank,
mit dem Rücken angelehnt und hält die
Hände zusammengelegt auf der Bank.
(Hände!)
3. Beim Antwortgeben muß er aufstehen
und die Hände ohne aufzustützen abwärts
halten.

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4. Längeres Stehenlassen des Schülers in und
außerhalb der Bank ist als Schulstrafe ver-
boten.
5. Auf die Haltung beim Schreiben ist besonderes
Gewicht zu legen. Heft oder Tafel liegen mög-
lichst vor der Mitte des Körpers; Heftrand und
Längskante der Bank bilden einen Winkel
von 30°; die Querachse des Körpers steht paral-
lel zur Längskante der Bank. Die Ellenbogen
berühren eben den Tischrand, stehen gleichweit
vom Körper ab und bilden so ein gleich-
schenkliges Dreieck. Die Stützpunkte des Körpers
sind Wirbelsäule mit Gesäß und die beiden
Unterarme. Fehler dagegen werden mit
kurzem Kommando: Schreibhaltung! be-
hoben.
6. Beim Lesen lehnt der Schüler sich rück-
wärts an, hält die Arme leicht gestreckt
nach vorn und mit beiden Händen das Buch,
das schräg auf der Tischkante aufsteht. Fehler
dagegen werden mit „Lesehaltung!“ behoben.
7. Das Aufzeigen geschieht mit gebeugtem Arm;
Aufspringen und Zischen ist nicht zu dulden.
8. Die Antworten der Schüler müssen laut,
deutlich und durchweg in Sätzen erfolgen.
9. Der Lehrer spreche nicht zu laut, halte
auf konsequente Befolgung seiner An-
ordnungen; wichtig ist das Einnehmen
eines bestimmten Standpunktes vor der
Klasse und Gewöhnung der Kinder an
Auge und die Zeichen des Lehrers.
10. Zur Behebung eintretender Ermüdung und
Unruhe bei den Schulanfängern em-
pfiehlt es sich eine kurze Unterbrechung
des Unterrichts durch leichte Bewegungs-
übungen.

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11.
In den Pausen und am Ende des Vor-
und Nachmittagsunterrichts sind die
Fenster zu öffnen; dazu wird ein ein-
zelner zuverlässiger Schüler (Ordner) be-
stimmt, der nach Verrichtung seiner
Tätigkeit, die vom Lehrer zu überwachen
ist, die Klasse zu verlassen hat.
12. Kein Schüler darf in der Klasse zurück-
bleiben und ohne Erlaubnis des Klassen-
lehrers während der Pause und vor Beginn
des Unterrichts den Schulraum verlassen
betreten.

13. Die nötigen Lehrmittel hat der Lehrer
vor Beginn des Unterrichts zurechtstel-
len zu lassen u.[nd] nach Gebrauch auf Schonung derselben,
namentlich der Wandkarten, ist größte
Sorgfalt zu verwenden; entstandene
Schäden sind sogleich zu melden.
14. Zu Besorgungen irgendwelcher Art dür-
fen Schüler während des Unterrichts
nicht gebraucht werden.
IV. Besondere Anweisungen
          für die Unterrichtenden.
1. Der vorgeschriebene Stundenplan ist
genau einzuhalten (eine Verlegung
der Unterrichtsstunden ist nur nach Rück-
sprache mit dem Schulleiter vorzunehmen).
2. Ein Spaziergang im Interesse des Heimat-
kundlichen Unterrichts ist vorher anzu-
melden.
3. Stoffverteilungsplan, Fortschrittstagebuch,
Versäumnisliste und Strafliste u.[nd] Inventar
sind stets im Pult aufzubewahren.
4. Der Gang des Stoffverteilungsplanes
ist genau inne zu halten und das
im Anhang befindliche alphabetische

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Schülerverzeichnis bei Zu- und Abgängen stets
zu berichtigen.
5. Das Fortschrittstagebuch ist von dem Klassen-
lehrer zu führen, die Eintragung des durch-
genommenen Stoffes muß am Ende der
Woche erfolgen. Die in den Vertretungsstun-
den behandelten Stoffe sind in der Regel
durch den Fachlehrer einzutragen. Die Ein-
tragungen sind nicht allgemein zu hal-
ten, sondern müssen den betreffenden
Stoff bestimmt angeben, auch bei Wieder-
holungen. Ausgefallene Stunden sind mit
Angabe des Grundes und Datums zu ver-
merken. Heimatkundliche Ausflüge sind
in der betreffenden Rubrik einzutragen.
6. Die Versäumnisliste wird bei Beginn
der 2ten Stunde morgens und nachmittags
geführt. Die nichtentschuldigten Fälle sind
in die am Samstag rundgehende Wochen-
liste einzutragen. Am Ende des Monats
ist die betreffende Rubrik auf der letzten
Seite der Vers.[äumnis]-liste auszufüllen.
Die Vers.[äumnis]-liste muß als Urkunde sehr sorg-
fältig geführt werden.
7. Urlaub an Schulkinder (Minist.[erial] Erl.[ass]
6. Juni 1916 maßgebend.)
8. Urlaub an Schulkinder darf nur gegeben
werden auf mündlichen oder schriftlichen
Antrag der Eltern oder Vormünder.
9. Anfänger im Lehramt haben die ein-
zelnen Stunden in einem Vorbereitungs-
hefte auszuarbeiten und für Revisionen
bereitzulegen.
10. Das Amtliche Schulblatt zirkuliert
bei sämtlichen Lehrern und Lehrerinnen
und muß mit dem Vermerk der Kennt-

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nisnahme weitergereicht werden.
11. Eingaben an die vorgesetzten Behörden
sind durch die Hand des Rektors einzu-
reichen.

[…]     Friedrich            M. Leven.
Heiliger          Geimer    Weck
                      Niedieck      Schneider.
                   N. Schäfer Schumacher.


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Stadtarchiv Troisdorf (17. Dezember 2018). 17. Dezember 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 18. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cvmk


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