Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Dezember 1918
Die Polizeistunde muss unbedingt eingehalten werden.
Die Polizeistunde muß eingehalten werden.
Seit Montag ist die Verkehrszeit in der Stadt bis 9 Uhr abends
erweitert. Die britischen Behörden haben natürlich vorausgesetzt, daß
diese Polizeistunde genau eingehalten wird. Abgesehen davon, daß
Personen, die sich nach 9 Uhr noch auf der Straße aufhalten, fest-
genommen und bestraft werden, wird durch ein solches Treiben auch
die Allgemeinheit geschädigt, denn die britische Behörde würde sich
dann veranlaßt sehen, die Polizeistunde wieder auf 7 Uhr oder
schließlich noch früher festzusetzen. Wir raten deshalb dringend, die
vorgeschriebenen Stunden genau einzuhalten.
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Stadtarchiv Solingen (19. Dezember 2018). 19. Dezember 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cvlp