18. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Dezember 1918

Anordnungen der britischen Besatzung für Wald. Sie betreffen beispielsweise Restaurants für Offiziere, den Verkehr mit der neutralen Zone, Personalausweise, Waffenverbote und den Arbeiter- und Soldatenrat in der Stadt.

    Verhaltensmaßregeln gegenüber der britischen Besatzung
                                    für die Stadt Wald.
   In einer am Montag stattgehabten Konferenz zwischen dem
Befehlshaber der englischen Besatzung und dem Bürgermeister wurden
folgende Anordnungen bekanntgegeben:
   1. Mitglieder des Arbeiter- und Soldatenrats dürfen sich im
Rathause nicht mehr aufhalten und haben keinen Anspruch auf ein
Zimmer, auch sollen sie aus städtischen Mitteln nicht weiter bezahlt
werden.
   2. Versammlungen jeder Art sind verboten; wenn solche statt-
finden sollen, muß die Genehmigung der englischen Besatzungsbehörde
eingeholt werden.
   3. Alle roten Fahnen sind einzuziehen.


   4. Alle Waffen müssen unter Kontrolle des Herrn Bürger-
meisters verbleiben. Niemand darf Waffen tragen oder besitzen.
Zuwiderhandlungen werden streng, event[uel]l mit dem Tode bestraft.
Granaten, Bomben, Sprengstoffe usw. sind restlos auf dem Rathause
abzuliefern.
   5. Der Polizeiinspektor ist für die öffentliche Sicherheit verant-
wortlich; bei vorkommenden Schwierigkeiten werden ihm englische
Truppen zur Verfügung gestellt.
   6. Ueber das Waffentragen der Polizeibeamten wird noch Ent-
scheidung getroffen. Seitengewehre dürfen bis auf weiteres getragen
werden.
   7. Alle bekanntgemachten Bestimmungen treten mit dem
27. Dezember d[iesen] J[ahre]s in Kraft, mit Ausnahme der Bestimmungen
über das Waffentragen sowie der Anordnungen über den Aufenthalt
auf der Straße.
   8. Von 9 Uhr abends bis 5 Uhr morgens (englische Zeit) ist jeg-
licher Aufenthalt auf der Straße verboten und darf niemand seine
Wohnstätte verlassen.
   9. Voraussichtlich werden die von den Gemeindebehörden aus-
gestellten Personalausweise Gültigkeit für den ganzen Divisionsbezirk
bekommen.
   10. In den allernächsten Tagen wird der Verkehr mit der
neutralen Zone scharf gesperrt werden. Es wird daher allen in
dieser Zone wohnenden resp[ektive] arbeitenden Personen dringend empfoh-
len, einen notwendig werdenden Wohnungswechsel unverzüglich vor-
zunehmen.
   11. Vom 27. Dezember ab wird jeder Verkehr zwischen der
neutralen Zone und dem besetzten Gebiet unmöglich sein.
   12. Eipaß ist in den besetzten Stadtbezirk einbegriffen worden.
Ob Fürkelrath und Buxhaus ebenfalls einbegriffen werden, wird in
den nächsten Tagen bestimmt.
   13. Personalausweise mit Bild müssen bis zum 27. Dezember
fertiggestellt sein. Ein Musterformular der Personalausweise wird
dem Bürgermeister zugestellt.
   14. Keine fremden Personen werden in der Stadt geduldet.
Sollte ein Fremder seinen Aufenthalt in der Stadt nehmen wollen,
so hat er unverzüglich dem Meldeamt (Zimmer 2 des Rathauses)
hiervon Mitteilung zu machen; auch ist jeglicher Wohnungswechsel
der Stadteinwohner unverzüglich derselben Stelle anzumelden.
   15. Das Einwohnerverzeichnis ist nach Straßen anzufertigen
   16. Alle uniformierten Personen haben die englischen Offiziere
zu grüßen. Werden Zivilpersonen von englischen Offizieren ange-
sprochen, so haben erstere diese durch Hutabnehmen zu grüßen.
   17. Ausschließlich für die englischen Offiziere sind zwei Gasthöfe
zu reservieren und bis 10 Uhr abends offen zu halten. Der Verkehr
in diesen Gasthöfen ist der Zivilbevölkerung untersagt. Die Nam-
haftmachung der Gasthöfe behält sich die englische Besatzungsbehörde
vor, stellt es aber dem Bürgermeister anheim, Vorschläge zu machen.
   18. Restaurants für Unteroffiziere und Mannschaften werden
von der englischen Behörde ebenfalls noch bekanntgegeben. Diese
sind von 12 bis 1 Uhr mittags, sowie von 4½ bis 8 Uhr abends aus-
schließlich für die englischen Militärpersonen zu reservieren. Zu
anderen Stunden ist der Verkehr der Zivilbevölkerung in diesen
Wirtschaften gestattet.
   19. Vorbehaltlich höherer Zustimmung wird der Telephonver-
kehr nicht mehr generell verboten, sondern unter eine allgemeine
Aufsicht der englischen Behörde gestellt. Englische Militärpersonen
werden darüber wachen, daß dienstliche Gespräche der Besatzungs-
behörden unbedingt jederzeit den Vorzug erhalten.
   20. Eines der hiesigen Kinos wird für die englischen Truppen
ausschließlich in Anspruch genommen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (18. Dezember 2018). 18. Dezember 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 3. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cvlf


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