Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. Dezember 1918
Anweisung an Buchhandlungen keine politisch anstößigen Schriften auszustellen.
– An die Buchhandlungen ergeht die Auf-
forderung, keine Bücher, Bilder, Postkarten usw.
in Schaufenstern, Aushängekästen usw. öffent-
lich auszustellen, die politisch anstößig wirken
können.