Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Dezember 1918
Der Solinger Oberbürgermeister Dicke erklärt die britischen Anordnungen, die den Verkehr in die Nachbargemeinden, Personalausweise, den öffentlichen Verkehr, Telefonbenutzung, (Waren-)Preise, Offiziersbegrüßung, das Schusswaffenverbot und den Zahlungsverkehr der britischen Truppen regeln.
Auf Befehl der Militärbehörde
wird folgendes bekannt gemacht:
Die Bewohner Solingens dürfen bei dem Verkehr mit Nachbar-
gemeinden nur auf den öffentlichen Straßen und Brücken gehen.
Fußpfade müssen streng vermieden werden, andernfalls wird eine
strengere Kontrolle angeordnet werden.
Solingen, den 16. Dezember 1918.
Der Oberbürgermeister: Dicke.
Personalausweise.
Die von der britischen Militärbehörde vorgeschriebenen Personal-
ausweise werden im Einwohner-Meldeamt, Stadthaus, Zimmer
Nr. 4 a von Mittwoch, den 18. d[iese]s M[ona]ts ab täglich von morgens
9 – 12 Uhr und nachmittags von 3 – 5 Uhr ausgegeben.
Im Interesse einer beschleunigten Abfertigung ist angeordnet,
daß die Formulare, welche in allen Buchdruckereien käuflich zu haben
sind, von den zum Besitz des Ausweises verpflichteten Personen –
vom 12. Lebensjahre ab – selbst ausgefüllt und mit Photographie
versehen werden. Eine leserliche Ausfüllung des Ausweises, sowie Be-
schaffung und Aufkleben der Photographie – Brustbild ohne Kopf-
bedeckung – ist Sache jedes einzelnen. Jeder Ausweispflichtige muß
seinen Ausweis zur Anerkennung und Abstempelung persönlich vor-
legen. Die eigenhändige Unterschrift darf nur bei der Ausgabestelle
erfolgen. Bereits unterschriebene Ausweise werden als ungültig
zurückgewiesen.
Vom 27. d[iese]s M[ona]ts ab werden die Vorschriften über die Personal-
ausweise durch die britische Behörde strengstens durchgeführt.
Hinsichtlich der Erlaubnisscheine für den Verkehr bei Nacht und
außerhalb der Stadt ergeht besondere Anordnung und Bekannt-
machung.
Solingen, den 16. Dezember 1918.
Der Oberbürgermeister: Dicke.
Bekanntmachung.
Der kommandierende britische Brigadegeneral hat folgen-
des bestimmt:
In der Voraussetzung, daß die erlassenen Anordnungen der bri-
tischen Behörde strengstens befolgt, insonderheit die öffentliche Ruhe
und Ordnung in keiner Weise gestört werden:
1. Die britische Behörde wird möglichst jeden Eingriff in das
wirtschaftliche Leben vermeiden.
2. Der öffentliche Verkehr wird von 5 Uhr morgens bis 3 Uhr
abends freigegeben.
3. Die Benutzung des Telefons wird innerhalb des Befehlsbereichs
der 26. britischen Brigade zugelassen. Bei vorkommendem
Mißbrauch wird sofort Sperrung des Telefons erfolgen.
Meine Mitbürger bitte ich dringend, die gegebenen Bestimmungen
zu beachten.
Solingen, den 16. Dezember 1918.
Der Oberbürgermeister: Dicke.
Bekanntmachung.
Auf Befehl der britischen Behörde haben die Inhaber von Läden
und Verkaufsräumen die zum Verkauf bestimmten Waren mit Prei-
sen zu versehen. Die Preise müssen die gleichen für die britische Be-
satzung wie für die Bevölkerung sein.
Ebenso haben die Inhaber von Hotels, Restaurants, Cafés
Preislisten aufzuhängen, welche dieselben Preise für die britische Be-
satzung, wie für die Bevölkerung enthalten müssen.
Solingen, den 16. Dezember 1918.
Der Oberbürgermeister: Dicke.
Bekanntmachung.
Auf Befehl der britischen Behörde wird folgendes bekannt
gemacht:
Alle uniformierten Polizei-, Post-, Telegraphen- und Bahn-
beamten haben die britischen Offiziere zu grüßen. Männliche Zivil-
personen grüßen die britischen Offiziere durch Abnehmen des Hutes
nur dann, wenn sie von diesen angeredet werden.
Solingen, den 16. Dezember 1918.
Der Oberbürgermeister: Dicke.
Bekanntmachung.
Auf Anordnung der britischen Behörde werden die Bürger noch-
mals darauf aufmerksam gemacht, daß alle Schußwaffen ab-
gegeben sein müssen. Einwohner, bei denen noch Schußwaffen vor-
gefunden werden, setzen sich schwerster Bestrafung aus.
Sofern Bürger noch Schußwaffen im Besitz haben, sind dieselben
vorschriftsmäßig verpackt unverzüglich im Stadthause auf
Zimmer Nr. 47 abzuliefern.
Solingen, den 16. Dezember 1918.
Der Oberbürgermeister: Dicke.
Bekanntmachung.
Die britischen Truppen sind im Besitze von kölnischem Stadtgeld,
welches bei Einkäufen in Geschäften, Besuch von Wirtschaften usw. in
Zahlung gegeben werden wird. Die Bürgerschaft bitte ich, das
Kölner Stadtgeld als Zahlung anzunehmen und dasselbe bei der
Stadthauptkasse hierselbst am Ende jeder Woche einzutauschen, damit
von hier aus die Ausgleichung mit der Stadt Köln stattfinden kann.
Solingen, den 16. Dezember 1918.
Der Oberbürgermeister: Dicke.
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Stadtarchiv Solingen (17. Dezember 2018). 17. Dezember 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 18. April 2025 von https://doi.org/10.58079/cvl2