Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Dezember 1918
Im Gebiet der britischen Besatzung sind die Arbeiter- und Soldatenräte zwar formal nicht verboten, sie dürfen aber nicht mehr politisch handeln.
Auf Befehl der britischen Behörde
wird folgendes bekanntgemacht:
Arbeiter- und Soldatenräte dürfen im besetzten deutschen Gebiet
bestehen. – Sollten Mitglieder dieser Körperschaften versuchen,
Propaganda zu machen, Flugblätter zu verteilen, Verfügungen zu
erlassen oder irgend etwas zu unternehmen, das darauf hinzielt, die
Zivilbevölkerung zu beunruhigen oder die Loyalität der Besatzungs-
truppen zu untergraben, sollen sie sofort verhaftet und vor Gericht
gestellt werden.
Arbeiter- und Soldatenräte sind überhaupt nicht anzuerkennen.
Briten werden nur die Bürgermeister als Zivilbehörde anerkennen
und mit ihnen entsprechend verhandeln. Arbeiter- und Soldatenräte
sind in Kenntnis zu setzen, daß, wenn sie den Bürgermeistern und
ihrer Tätigkeit hinderlich sind, ihre Mitglieder verhaftet und depor-
tiert werden.
Solingen, den 14. Dezember 1918.
Der Oberbürgermeister: Dicke.
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Stadtarchiv Solingen (16. Dezember 2018). 16. Dezember 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cvkr