16. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Dezember 1918

Der Oberbefehlshaber der britischen Truppen, Feldmarschall D. Haig, erlässt Anordnungen für das Verhalten der Bürger und deren Umgang mit den Besatzungstruppen, wobei Verstöße auch zur Todesstrafe führen können.

              Bekanntmachung
   An die Bevölkerung aller von den britischen Truppen besetzten
                                 Städte und Ortschaften.
   Ich weise darauf hin, daß jedes Vorgehen, welches das Leben
britischer Heeresangehöriger gefährdet oder die Operationen der
britischen Truppen stören könnte, als feindselige Handlung ange-
sehen wird. Es ist jedermanns Pflicht, insbesondere von Staats-
und städtischen Beamten, bei der Unterdrückung irgendwelcher Ver-
stöße gegen meine Verordnungen Beistand zu leisten.
   Allen Einwohnern dieses Ortes wird die persönliche Sicherheit
garantiert, wenn sie sich in ergebener und friedlicher Weise verhalten.
Indessen wird nachdrücklich darauf hingewiesen, daß die Nichtbefolgung
dieser Verordnung durch die Bevölkerung dieses Ortes die völker-
rechtlich vorgeschriebene Strafe nach sich zieht.
   Die Bereitwilligkeit, meinen Anordnungen Folge zu leisten,
wird die beste Bürgschaft für die Sicherheit der Einwohner sein.


   Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß:
   1.   Jede feindselige Handlung gegen britische Heeresangehörige,
         jeder Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen und
         Materialien, die der britischen Militärbehörde gehören,
   2.   jede Beschädigung oder Unbrauchbarmachung irgendwelcher
         Gebäude, Straßen, Eisenbahnen, Kanäle, Brücken, Telegraph-,
         Fernsprech- und Wasserleitungen, Materialien usw. oder wenn
         solche Anlagen oder Materialien durch irgendwelche Hand-
         lung gestört, unsicher oder in unbrauchbaren Zustand
         gesetzt werden
zur Folge haben wird, daß die verantwortlichen Personen, sowie Ver-
sucher oder Anstifter, vor ein Kriegsgericht gestellt und, wenn sie für
schuldig erklärt, mit dem Tode oder nach meinem Erachten bestraft
werden.
   Es werden auch in strengster Weise bestraft:
   1.   Ein jeder, der einen deutschen oder anderen dem britischen
         Reiche feindlichen Soldaten oder irgend jemanden, der gegen
         meine Anordnungen verstoßen hat, in Schutz nimmt oder
         versteckt, oder auf andere Weise Hilf leistet.
   2.   Ein jeder, der irgendwelchen ihm bekannten Verkehr mit den
         Feinden des britischen Reiches verbirgt oder nicht anzeigt.
   3.   Ein jeder, der allen ihn und seine Mobilien und Immobilien
         betreffenden Verordnung nicht unverzüglich Folge leistet.
   4.   Ein jeder, der sich einer Handlung, ob dieselbe durch besondere
         Anordnung verboten ist oder nicht, schuldig macht, welche gegen
         die Ordnung verstößt oder die Gesundheit oder Sicherheit
         britischer oder verbündeter Truppen oder Staatsangehörigen
         gefährdet.
   Es werden ausführliche Bekanntmachungen zwecks Inordnung-
haltung und Kontrollierung der Einwohner der von den britischen
Truppen besetzten Gebiete zur rechten Zeit veröffentlicht werden.
   Diesen, sowie allen anderen von mir oder meinen Vertretern
veröffentlichten Anordnungen muß unbedingt Folge geleistet werden.
   Gegeben am 1. Dezember 1918 in meinem Hauptquartier.
                                                      D. Haig, Feldmarschall,
                                       Oberbefehlshaber der britischen Armee.
                           GOD SAVE THE KING.


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Stadtarchiv Solingen (16. Dezember 2018). 16. Dezember 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cvko


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