16. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Dezember 1918

Das Generalkommando erklärt unter anderem, dass die Entente die Arbeiter- und Soldatenräte in der neutralen Zone auflöst.

           Bestimmungen für das neutrale Gebiet.
   Das Generalkommando gibt bekannt: Durch die Nachver-
einbarungen mit der Entente dürfen die in der neutralen Zone
gelegenen Friedensstandorte mit Infanterie, Jägern, Ka-
vallerie und Pionieren wieder belegt werden. Artillerie- und
Sonderformationen sind ausgenommen. Es ist beabsichtigt,
die in Frage kommenden Regimenter nach ihrer Demobili-
sierung bald dorthin in Marsch zu setzen. Die Entente hat sich
das Kontrollrecht der neutralen Zone vorbehalten. Arbeiter-
und Soldatenräte werden von ihr nicht geduldet: sie sind daher
in der neutralen Zone aufzulösen. Mitglieder der Arbeiter-
und Soldatenräte, die in der neutralen Zone betroffen werden,
müssen gegenwärtig sein, von der Entente verhaftet zu werden.
Andererseits hat die Entente ihren Heeresangehörigen das Be-
treten der neutralen Zone verboten. Zuwiderhandelnde werden
festgenommen und der Entente ausgeliefert.


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Stadtarchiv Solingen (16. Dezember 2018). 16. Dezember 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cvkj


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