5. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Dezember 1918

Die Bestimmungen für den Handel mit Schuhen bestehen trotz Ende des Krieges weiter.

  Solingen. Bekanntmachung der Reichsstelle für
Schuhversorgung. Die zur Versorgung der bürgerlichen Be-
völkerung für das Deutsche Reich geschaffenen Zentralstellen –
Reichsstelle für Schuhversorgung. Ueberwachungsausschuß der Schuh-
industrie, Hauptverteilungsausschuß des Schuhhandels, Kontrollstelle
für freigegebenes Leder, Gutachterkommission für Schuhwarenpreise,
Ersatzsohlen-Gesellschaft m. b. H. – und die von diesen erlassenen Be-
stimmungen bestehen zunächst unverändert fort. Die geregelte Ver-
sorgung der Bevölkerung mit Schuhwerk ist von der ungestörten Wei-
terarbeit dieser Stellen abhängig. Eingriffe örtlicher Stellen in die
Bewirtschaftung von Schuhwaren und Leder sind nach Anordnung
des Demobilmachungsamtes unzulässig und rechtsunwirksam. Oert-
liche Uebelstände oder Mißgriffe sind der Reichsstelle für Schuhver-
sorgung anzuzeigen, welche für Abhilfe sorgen wird. Die Behörden
werden ersucht, im Benehmen mit den örtlich zuständigen Kontroll-
organen den erlassenen Bestimmungen auch weiter den Vollzug zu
sichern. Niemandem ist es gestattet, sich eigenmächtig über diese Be-
stimmungen hinwegzusetzen. Das Allgemeininteresse fordert nach wie
vor ihre genaue Einhaltung. Dies gilt insbesondere für die Er-
langung von Schuhwerk auf Schuhbedarfsschein.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (5. Dezember 2018). 5. Dezember 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cvhm


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.