Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Dezember 1918
Nur ausschließlich vom Bezirkskommando gestempelte Entlassungsscheine sind gültig
Achtung, Militärpersonen!
Das hiesige Bezirkskommando hat sich bei dem Generalkom-
mando Münster informiert, ob die vom Arbeiter- und Soldatenrat
mitgestempelten Entlassungsscheine gültig seien und die Auskunft er-
halten, daß es im Interesse der Leute liegt, nur vom Bezirks-
kommando gestempelte Entlassungsscheine zu besitzen. Das Bezirks-
kommando erläßt deshalb folgende
Bekanntmachung.
Um jeden Zweifel vorzubeugen, haben diejenigen Militär-
personen, welche im Besitz eines Entlassungsscheines sind, auf welchem
sich außer dem Stempel des Bezirkskommandos noch der Stempel
des Soldatenrats befindet, sich diesen Schein gegen einen neuen, nur
vom Bezirkskommando gestempelten, umzutauschen, Empfangnahme
der neuen Scheine am Freitag, den 6. Dezember von morgens 9 Uhr
ab in der städtischen Schützenburg, Kaiserstraße.
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Stadtarchiv Solingen (5. Dezember 2018). 5. Dezember 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 19. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cvhj