21. Dezember 1914

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Dezember 1914

Verhaltensregeln für Beurlaubte der Lazarette über die Weihnachtsfeiertage.

                     Weihnachten im Lazarett
   Für die Feiertage sind von allen Lazaretten in weitestem
Umfange Beurlaubungen gewährt worden. Die Eisenbahn
hat für diesen Verkehr Sonderzüge eingestellt. Auch in
Solingen werden viele Feldgraue zu Gast sein.
   Es sind, wie uns mitgeteilt wird, in den hiesigen Laza-
retten folgende Bestimmungen bekanntgemacht:
   Die aus den Lazarett Beurlaubten müssen vor Eintritt
der Dunkelheit zurückkehren.
   Für die übrigen Urlauber ist der Zapfenstreich 9 Uhr.
   Den Verwundeten wird seitens der Straßenbahn freie
Beförderung gewährt nach Vorzeigen des Urlaubsscheines.
   Der Besuch von Wirtschaften bleibt verboten, da der sonst
vorkommende Alkoholmissbrauch die Heilung beeinträchtigt und
so die Wehrkraft geschädigt wird.
   Es wird überall gutes soldatliches Benehmen verlangt.
   Die erweiterte Urlaubsberechtigung wird eingeschränkt,
wenn wieder Überschreitungen vorkommen
   Es ist von der militärischen Kameradschaftlichkeit und von
der Einsicht der Bevölkerung beim Verkehr mit unseren
tapferen Soldaten die genaue Beachtung dieser Bestimmungen
zu erwarten.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (21. Dezember 2014). 21. Dezember 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cmld


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