30. Dezember 1914

BAST_30_12_1914_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Dezember 1914

Der Walder Bürgermeister Heinrich weist noch einmal nachdrücklich daraufhin, dass das sogenannte Neujahrsschießen verboten sei und diesmal wegen des Kriegszustandes „unnachsichtlich“ geahndet würde.

   Bekanntmachung.
   Das Schießen in der Nähe von
Gebäuden, also auch das sogenannte
Neujahrsschießen, ist laut § 367
Nr. 8 und § 368 Nr. 7 des Straf-
gesetzbuches verboten. Die Polizei-
beamten haben aus Anlaß des
Kriegszustandes erneut Anweisung
Erhalten, Uebertretungen unnach-
sichtlich zur Anzeige zu bringen.
    Wald, den 30. Dezember 1914.
    Der Bürgermeister: Heinrich.


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Stadtarchiv Solingen (30. Dezember 2014). 30. Dezember 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 9. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cmla


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