4. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Dezember 1918

Die Gültigkeit von Entlassungsscheinen

   Solingen. Die Entlassungsscheine der Truppenteile
und des Bezirkskommandos, die nur den Stempel des Arbeiter- und
Soldatenrates tragen, sind nicht gültig. Alle anderen, also
diejenigen, welche von Militärbehörden und Arbeiter- und Soldaten-
rat und von der Militärbehörde allein gestempelt sind, haben ihre
volle Gültigkeit. (Siehe Bekanntmachung.)


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